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„Förderanträge für kriminalpräventiven Mikroprojekten - Beginn der Antragsfrist“

Pressemitteilung vom 11.02.2015

Institutionen, freie Träger und Vereine, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung innerhalb der Hansestadt Rostock tätig sind, können ab sofort und bis zum 30. Oktober für 2015 Anträge an den Kommunalen Präventionsrates (KPR) der Hansestadt Rostock stellen. Den Antragsvordruck sowie die „Kriterien für die finanzielle Beteiligung des KPR an Mikroprojekten“ stehen unter www.rostock.de/kpr zum Download bereit. Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn eingehen.

Diese sollten per E-Mail an die Adresse praeventionsrat@rostock.de gesendet werden. Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern fördert die Arbeit der Kommunalen Präventionsräte auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung, eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juli 2010. Aus diesem Grund beteiligt sich der Kommunale Präventionsrat der Hansestadt Rostock (KPR) finanziell im Rahmen seiner zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel an kriminalpräventiven Mikroprojekten innerhalb der Hansestadt Rostock als Kooperationspartner.