Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl jetzt online möglich
Pressemitteilung vom
Wahlberechtigte, die am 22.September 2013 nicht in ihrem Wahlraum wählen können, haben die Möglichkeit einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Wer kann einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen?
Jede/r Wahlberechtigte, die/der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Die Antragsstellung hat schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) zu erfolgen.
Für die Antragsstellung gibt es mehrere Möglichkeiten:
-
Sie können die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen, unterschreiben und in einem freigemachten Umschlag an folgende Adresse schicken:
Hansestadt Rostock
Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle
Warnowallee 31
18103 Rostock
bzw.: Fax: 0381 381-1830
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bis spätestens 01.09.2013 zugestellt. - Wenn Sie die Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorliegen haben, können Sie
sich den Antrag herunterladen (Download siehe Anlage). Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular ebenfalls an o.g. Adresse. - Sie können den Antrag online stellen. Einen entsprechenden Link zur Onlinebeantragung finden sie am Ende dieser Seite. Dabei werden Sie auf einen externen Server umgeleitet.
- Ebenfalls möglich ist ein formloser Antrag. Dieser muss mindestens Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Rostocker Anschrift und ihre gewünschte Zustellanschrift beinhalten. Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden.
Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge. Sie sind auch ohne Unterschrift möglich und zu schicken an: briefwahl@rostock.de - Die mündliche Beantragung ist ab 02.September 2013 zu den genannten Öffnungszeiten in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.
Wie bzw. ab wann erfolgt der Versand der Wahlscheine/Briefwahlunterlagen?
Der Versand der Wahlscheine/Briefwahlunterlagen erfolgt ab 19. August 2013. Die Unterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt.
Bis wann müssen die Unterlagen bei der Wahlbehörde sein?
Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag (22. September 2013) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Wo und wann kann man die Briefwahlunterlagen abholen bzw. die Briefwahl durchführen?
Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen kann man in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle direkt abholen bzw. abgeben. Auch die Durchführung der Briefwahl ist dort möglich.
Sie erreichen die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hansestadt Rostock wie folgt:
Warnowallee 31 / 1. Etage / links
Rostock/Lütten Klein
Tel.: 0381 381-1820/1821
Fax: 0381 381-1830
E-Mail: briefwahl@rostock.de
Montag, 02. September 2013 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 03. September 2013 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 04. September 2013 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 05. September 2013 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 06. September 2013 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Montag, 09. September 2013 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 10. September 2013 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 11. September 2013 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 12. September 2013 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 13. September 2013 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Montag, 16. September 2013 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 17. September 2013 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 18. September 2013 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 19. September 2013 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 20. September 2013 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Im Falle der plötzlichen Erkrankung werden Briefwahlunterlagen auch am:
Samstag, 21. September 2013 von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Sonntag, 22. September 2013 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
aus- und zugestellt.
Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Briefwahl und zum Wählerverzeichnis zur Verfügung.