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Beobachtungsgebiet zum Schutz vor Geflügelpest aufgehoben

Pressemitteilung vom 10.01.2017

Das Beobachtungsgebiet zum Schutz vor der Geflügelpest, welches für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock galt, wird mit Wirkung zum 11. Januar 2017 aufgehoben. Da auf dem oben genannten Gebiet keine weiteren Fälle der Geflügelpest aufgetreten sind, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock die Aufhebung verfügt. Somit entfallen auch die besonderen Vorschriften für Geflügel-, Hunde- und Katzenhalter im Beobachtungsgebiet.

Die Aufstallpflicht hingegen, welche aufgrund eines Erlasses der Landesregierung seit dem 14. November 2016 Bestand hat, gilt unverändert fort.

Für Fragen zum Thema können sich alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock direkt an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 wenden. Sie erhalten dort weitere Informationen.