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Berechtigungsausweise „Sozialtarif der Hansestadt Rostock“ werden ausgegeben

Pressemitteilung vom 22.01.2008

Die Ausgabe der Berechtigungsausweise „Sozialtarif der Hansestadt Rostock “ für alle berechtigten Rostocker Bürgerinnen und Bürger erfolgt ab sofort durch das Amt für Jugend und Soziales in den jeweiligen Regionalbüros Nordwest, Warnowallee 30, Raum 16/EG sowie Mitte, Neuer Markt 3, Raum 144 (auch Leistungsempfänger nach AsylbLG) und Nordost, J.-Nehru-Straße 33, Raum 30.

Gegen Vorlage des gültigen Personalausweises sowie des Bewilligungsbescheides des Hanse-Jobcenters über Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld bzw. des Sozialhilfebescheides können die Bürgerinnen und Bürger zu den Öffnungszeiten montags von 9 bis 15 Uhr, dienstags von 9 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 16 Uhr dort einen Ausweis erhalten, der sie zur ermäßigten Nutzung von Einzelfahrscheinen und Tageskarten für den öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb Rostocks berechtigt.

Da es aufgrund der kurzfristigen Wiedereinführung des Sozialtarifs vereinzelt zu längeren Wartezeiten bei der Ausgabe der Berechtigungsausweise kommen kann, wurde mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH vereinbart, dass für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für eine Übergangszeit bis zum 31. März 2008 der Warnowpass (blau) als Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme des Sozialtarifs ausreichend ist. Bei Inanspruchnahme der Ermäßigung sollte daher bitte immer der Warnowpass und der Personalausweis mitgeführt werden. Für Empfänger von Sozialhilfe gilt diese Übergangsregelung nicht.