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Bericht von Oberbürgermeister Roland Methling während der Sitzung der Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 11.04.2013

Hinweis für die Medien: Der Bericht wurde nicht verlesen, sondern wird elektronisch verteilt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

während Ihrer Sitzung am 6. März 2013 wurde der Haushaltsplanentwurf 2013 mehrheitlich abgelehnt, so dass die Verwaltung nun einen 2. Haushaltsplanentwurf erarbeitet.

Auch die jetzt Ihnen zur weiteren Diskussion übersendeten aktualisierten Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 sind im Finanz- und Ergebnishaushalt ausgeglichen. Im Gesamtvolumen von knapp 525 Mio. Euro im Ergebnishaushalt sind nicht nur die gesetzlich geforderten Abschreibungen in Höhe von 34,9 Mio. Euro enthalten, sondern auch eine Reihe von Verbesserungen in von Ihnen gewünschten Positionen. Dies betrifft u. a. Gehweg- und Fahrbahnsanierungen, die Ausweitung des Projektes „Jeki“, zusätzliche Förderungen von Trägern der Jugendhilfe und das Volkstheater Rostock

Der vorliegende Entwurf der Eckwerte wurde nochmals sehr umfänglich und auch einvernehmlich mit den Ämtern, Eigenbetrieben und Senatsbereichen abgestimmt. Die Übergabe der Beschlussvorlage zur Beratung im Finanz- und Hauptausschuss sowie in den Ortsbeiräten ist am 29. April vorgesehen, die Beschlussfassung in der Bürgerschaft könnte dann am 19. Juni erfolgen.

Der überarbeitete Planentwurf 2013 wird mit den Fraktionen am 15. April vorab beraten. Solange die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht wurde, gilt gemäß § 49 KV M-V die vorläufige Haushaltsführung, d.h., dass nur Aufwendungen oder Auszahlungen geleistet werden dürfen, zu deren Leistung die Hansestadt Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Das Nichtvorliegen einer genehmigten Haushaltssatzung 2013 macht es in der weiteren Haushaltsdurchführung äußerst schwierig, insbesondere die geplanten Investitionsvorhaben umzusetzen bzw. rechtzeitig beginnen zu können.

Aufgrund der noch nicht beschlossenen Haushaltssatzung wurden Ihnen die Vorlagen über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Hansestadt Rostock mit Wirkung ab dem 1. Januar und die Vorlage zu den Wirtschaftsplänen einschließlich der Stellenpläne für die Eigenbetriebe der Hansestadt Rostock vorab zur Beschlussfassung vorgelegt.

Gemäß § 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes und § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz muss ein Beschluss über eine Hebesatzerhöhung rückwirkend zum 1. Januar eines Jahres spätestens bis zum 30. Juni des Jahres gefasst werden. Diese wurde auf Grundlage der zum 1. Planentwurf mehrheitlich durch die Bürgerschaft beschlossenen Änderungsvorschläge zur Belastung sowohl der Grundsteuer- wie auch der Gewerbesteuerpflichtigen vorgelegt. Bedenklich ist, dass der Finanzausschusses in seiner Sitzung am 2. April seine Empfehlung dafür versagt hat - und dies im Wissen um den Finanzbedarf und der aus § 4 KV M-V hervorgehenden Pflicht der Hansestadt Rostock, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel aus eigenen Einzahlungen aufzubringen.

Die Festsetzung der Hebesätze in der Haushaltssatzung bewirkt, dass eine Veranlagung der Steuerpflichtigen erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfolgen kann. Dies könnte sich bis weit in die zweite Jahreshälfte hinziehen. Wird die Haushaltssatzung erst nach dem 30. Juni beschlossen, kann die notwendige Ertragserhöhung nicht mehr realisiert werden. Wir müssen aber alle Möglichkeiten der Einnahmeerzielung zur Finanzierung der vielfältigen Aufgabenerledigung ausschöpfen, um z.B. Mehraufwendungen für das Volkstheater und die Förderung der Jugendarbeit realisieren zu können.

Die gesonderte Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Hansestadt Rostock ist erforderlich, damit die Eigenbetriebe in ihrer wirtschaftlichen Betätigung nicht eingeschränkt sind und die geplanten Investitionen im Jahr 2013 umgesetzt werden können.

Oberstes Ziel muss es weiterhin bleiben, den Finanzhaushalt (also den Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen) unterjährig auszugleichen, um die Auszahlungen zur Tilgung von Krediten für Investitionen zu decken.
Für den Abbau von Altfehlbeträgen wird derzeit durch die Ausweisung der beantragten Beteiligung der Hansestadt Rostock am Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes (§ 22 FAG) in Höhe von 17,5 Mio. Euro im Haushaltsicherungskonzept als der einzig gangbare Weg zur Erfüllung der Anordnung der Kommunalaufsicht im Haushaltsjahr 2013 aufgezeigt.

Meine Damen und Herren,

die Änderungen bei der Haushaltsplanung haben natürlich auch Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept. Also ist auch hier bis zur Juni-Sitzung eine Überarbeitung des Konzeptes notwendig.

In diesem Zusammenhang werden die von Ihnen im März an die Verwaltung übergebenen Vorschläge für das Haushaltssicherungskonzept Schritt für Schritt geprüft. Über die Ergebnisse werden Sie kurzfristig in den Sitzungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Haushaltssicherung“ informiert. Ich gehe davon aus, dass die derzeit praktizierte intensive Zusammenarbeit dazu führen wird, dass am 19. Juni nicht nur der Haushalt 2013 endgültig beschlossen werden kann, sondern auch ein gemeinsam getragenes Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018.

Bitte gestatten Sie mir einen wichtigen Hinweis: Gerade vor dem Hintergrund der möglichen Berücksichtigung der Hansestadt Rostock bezüglich der Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Kommunalen Konsolidierungsfonds - für die Hansestadt Rostock in Höhe von voraussichtlich 17,5 Mio. Euro - und den damit verbundenen Voraussetzungen sollten wir gemeinsam Konsolidierungsmaßnahmen in das Konzept aufnehmen, welche die Bedingungen hierfür erfüllen.

Die abzuschließende Konsolidierungsvereinbarung definiert die Handlungspflichten und Konsolidierungsziele der Empfängerin. In dieser Vereinbarung sind konkrete, abrechenbare einnahme- und ausgabeseitige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festzuschreiben, die in einen Zeitplan zur Umsetzung einzubinden sind. Diese Maßnahmen sind aus dem Haushaltssicherungskonzept zu übernehmen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Wiedererreichung des Haushaltsausgleichs aufzunehmen, insbesondere Maßnahmen zur demografieabhängigen Infrastrukturanpassung und zur Anpassung des freiwilligen Aufgabenbestandes an die weggefallene oder gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind bei der nächstfolgenden Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts einzustellen. Ich möchte Sie daher bitten, dies bei Ihren Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept zu berücksichtigen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 26. März tagte das Forum Mittelmole zum fünften Mal. Die in diese Arbeitsrunde berufenen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Institutionen und Unternehmen sowie der Warnemünder Öffentlichkeit berieten weitere Themen zur Vorbereitung des Bebauungsplanes. Dabei standen die ersten Ergebnisse des Gutachtens zum Wasserbau am Nordende der Mittelmole und die möglichen Auswirkungen auf den Standort des Landessportbundes und den Sportboothafen auf der Tagesordnung. Das Gutachten über den baulichen Zustand des ehemaligen Fährbeckens stellt starke Schäden vor allem an unterhalb der Wasserlinie liegenden Teilen der Kaianlage fest. Hier besteht Handlungsbedarf. Es ist, so die Empfehlung des Forums, kurzfristig zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen unter Berücksichtigung der im 1. Preis des Wettbewerbes formulierten Ziele ergriffen werden müssen. Die Verlagerung des Landessportbundes auf der Mittelmole nach Osten in den Bereich des alten Hafenbeckens bleibt dabei oberstes Ziel der Planung.

Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung werden dem Forum in der nächsten Sitzung im Mai vorgelegt werden können. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Arbeit des Gremiums nach der Erstellung des Funktionsplanes als Grundlage für den Entwurf des Bebauungsplanes im Rahmen der frühzeitigen Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung der interessierten Öffentlichkeit noch im 2. Halbjahr vorgestellt.

Meine Damen und Herren,

ich kann Ihnen mitteilen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel die Schirmherrschaft über die 23. Hanse Sail Rostock vom 8. bis 11. August 2013 übernommen hat. Das ist für unsere Stadt eine hohe Ehre und beweist, dass die Hanse Sail Rostock als mittlerweile weltweit größtes, jährlich stattfindendes maritimes Volksfest weit über unsere Landesgrenzen hinaus ausstrahlt. Zugleich wird dadurch auch die Arbeit der Helferinnen und Helfer, Unterstützer und Sponsoren gewürdigt, die durch ihr Engagement zum Wachsen und Werden der Hanse Sail beigetragen haben. Denn die Hanse Sail ist mittlerweile nicht nur das Sommerfest der deutschen Einheit, sondern auch wichtiges Instrument zur Förderung der Traditionsschifffahrt im Ostseeraum.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Abschluss wie üblich noch ein paar Informationen im Telegramm-Stil:

Am 4. April wurde mit der Eröffnung der neuen Dauerausstellung „Sakrale Kunst" im Refektorium des Klosters zum Heiligen Kreuz ein weiterer Höhepunkt im Kulturhistorischen Museum Rostock für die Öffentlichkeit zugänglich. Neu präsentiert und zugänglich ist nun nicht nur die bedeutende Sammlung mittelalterliche Kunst, sondern auch einer der wichtigsten gotischen Räume an der südlichen Ostseeküste. Damit die Sanierung des Klosters zum Heiligen Kreuz und die Neugestaltung der Ausstellungsbereiche des Kulturhistorischen Museums nun abgeschlossen.

Die im November 2012 begonnene Ausstellungsreihe im Konservatorium wurde mit einer zweiten Ausstellung „Hören und Sehen, Malerei und Musik“ fortgesetzt. Großformatige Bilder, die von Schülern des Pädagogischen Kollegs Rostock zur Musik von George Benjamin gemalt wurden, hängen seit der Vernissage am 1. März in den Fluren des Konservatoriums.

Wer unser „Haus der Musik“ noch nicht von innen gesehen hat, wird nun dazu Gelegenheit haben: Das Konservatorium „Rudolf Wagner-Régeny“, Musikschule Hansestadt Rostock, die Weltmusikschule „Carl Orff“ e. V. und die Norddeutsche Philharmonie Rostock veranstalten am Samstag, 20. April, einen gemeinsamen Tag der offenen Tür. Ensembles beider Musikschulen präsentieren ein abwechslungsreiches Programm in den Vorspielsälen und im Hofbereich. Neben der Möglichkeit eines Probeunterrichts für klassische wie „poppige“ Instrumente stehen die Lehrkräfte für Beratungsgespräche zur Verfügung. Auch die Orchesterprobebühne der Norddeutschen Philharmonie kann besichtigt werden.

„Das Rostocker Rathaus - Ein Überblick zur Kunst- und Baugeschichte“ ist der Titel einer jetzt erschienenen 24-seitigen Broschüre der Hansestadt Rostock über diesen ganz besonderen Rostocker Gebäudekomplex. Neben Informationen zur Entwicklung der Stadt und ihres Rathauses sind auch Ausführungen zu in den Jahrhunderten erfolgten Umbauten und Sanierungen enthalten. Die Broschüre aus der Feder von Stadtarchivar Bodo Keipke wurde in einer Auflage von 10.000 Exemplaren hergestellt und liegt an der Infothek des Rathauses aus.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!