Home
Navigation

Bericht von Oberbürgermeister Roland Methling während der Sitzung der Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 03.02.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

sicher haben Sie sich in den vergangenen Tagen schon einmal die Ausstellung „Blick/Wechsel“ angesehen, die derzeit in der Rathaushalle gezeigt wird. Am 12. Januar konnten wir diese bemerkenswerte Exposition in Anwesenheit von Bürgermeister a.D. Dr. Klaus Wedemeier hier in Rostock eröffnen.

Aus Anlass des 20. Jahrestages der politischen Einheit Deutschlands hat unsere Partnerstadt, die Freie Hansestadt Bremen, diese Wanderausstellung einem besonderen Kapitel der deutsch-deutschen Geschichte gewidmet: den deutsch-deutschen Städtepartnerschaften. Seit der Teilung Deutschlands gab es Bemühungen von Kommungen, Städtepartnerschaften über die Grenze hinweg zu begründen, aber erst 1986 entstanden die ersten Partnerschaften. Die friedliche Revolution im Herbst 1989 leitete den Prozess der politischen Einheit Deutschlands ein. Hunderte von deutsch-deutschen kommunalen Partnerschaften bildeten in den Monaten und Jahren danach die Basis für einen beispiellosen kulturellen, wissenschaftlichen, verwaltungstechnischen und menschlichen Austausch auf allen Ebenen. Auch die Hansestadt Rostock erinnert sich gern an die tatkräftige Unterstützung aus Bremen.

Bitte empfehlen Sie die Ausstellung „Blick/Wechsel“ auch gerade bei jüngeren Rostockerinnen und Rostockern, die sich kaum noch vorstellen können, dass Deutschland jemals geteilt war. Die Ausstellung ist noch bis zum 18. Februar montags bis freitags zwischen 6.30 und 18 Uhr in der Rathaushalle zu sehen.

Meine Damen und Herren,

das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2010 für den Haushalt der Hansestadt Rostock besagt, dass wir das Jahr 2010 mit einem Überschuss von etwa 12,5 Mio. Euro abschließen werden.

Wie Sie alle wissen, waren in Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Anordnungen durch das Innenministerium mit Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2010 haushaltswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, die zu einer Senkung des geplanten Fehlbedarfes 2010 um mindestens zehn Mio. Euro führen sollten. Gleichzeitig am 15. Dezember 2010 eine Haushaltssperre verfügt, mit der die Anordnung umgesetzt wurde. Mit dem Haushaltsplan 2010 wurde neben dem strukturellen Haushaltsausgleich ein Abbau des Altfehlbetrages in Höhe von 2,5 Mio. Euro beschlossen.

Nach § 61, Absatz 2, der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern werden in der Hansestadt Rostock die notwendigen Abschlussarbeiten zur Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2010 bis Ende März abgeschlossen. Obwohl noch nicht alle haushaltsmäßigen Vorgänge abschließend bearbeitet sind, kann bereits jetzt berichtet werden, dass die Anordnung zur Senkung des geplanten Fehlbedarfes erreicht wurde.

Meine Damen und Herren,

zurückweisen muss ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit die Behauptung im Zusammenhang mit dem Stellenplanentwurf 2011, in der Verwaltung seien - und ich zitiere - „Leuten ohne Begründung Gelder zugeschoben“ worden. Alle Stellen der Stadtverwaltung werden entsprechend ihren Arbeitsaufgaben nach tarifvertraglichen Regelungen oder besoldungsrechtlichen Grundlagen einer Bewertung unterzogen, die bei Veränderungen im Stellenplan abzubilden sind. Der Stellenplanentwurf 2011 weist neben 51 tariflich bedingten Höherbewertungen gleichzeitig 45 tariflich bedingte Herabgruppierungen bzw. Tarifwechsel aus. Die im Stellenplanentwurf 2011 aufgeführten Änderungen von Entgelt- oder Besoldungsgruppen sind daher ausschließlich auf notwendige Änderungen der Aufgabenwahrnehmung und veränderte Tätigkeiten zurückzuführen. Wir haben uns für die Haushaltsdiskussion Sachlichkeit vorgenommen, weil wir ein gemeinsames Ziel haben. Und das sollten wir gemeinsam auch so in der Öffentlichkeit vertreten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mittleres Mecklenburg hat am 25. November 2010 mit großer Zustimmung den Beschluss über das neu aufgestellte Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock gefasst. Damit wurden für die Planungsregion für die nächsten zehn bis 15 Jahre Rahmenbedingungen einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Entwicklung in Form von Leitlinien, Zielen und Grundsätzen beschlossen.

Durch das Raumentwicklungsprogramm werden die Weichen für die Stabilisierung der bestehenden und die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze insbesondere für die Hafen- und Logistikwirtschaft sowie für Gewerbe und Industrie gestellt.

Die Beschlussfassung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock sowie der Umweltbericht wurden im Dezember 2010 der obersten Landesplanungsbehörde übergeben, die das Regionale Raumentwicklungsprogramm nochmals einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzieht und es durch Kabinettsbeschluss voraussichtlich im 2. Quartal dieses Jahres als Rechtsverordnung für verbindlich erklärt. Die Endfassung wird gedruckt und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Weiterhin möchten wir darüber informieren, dass während der Sitzung der Verbandsversammlung der Beschluss über die Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms in zwei Fachkapiteln gefasst wurde. Dies betrifft einerseits den Prüfauftrag, u. a. die Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Rostock Seehafen Ost und West als Vorranggebiete Gewerbe und Industrie zu entwickeln und damit erhöhte Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Zum anderen betrifft es die Neuordnung der Nahbereichsverflechtungen im Raum des Oberzentrums Hansestadt Rostock und des Grundzentrums Dummerstorf nach Bildung der Großgemeinde Dummerstorf. Das Fortschreibungsverfahren selbst wird wieder zweistufig, d. h. mit zwei öffentlichen Beteiligungsverfahren, durchgeführt. Hierbei erhalten die Träger öffentlicher Belange sowie die privat Betroffenen Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen. Derzeit werden in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes die für die Fortschreibung notwendigen Grundlagen erarbeiten. Wir werden uns also mit diesen Fragen in den kommenden Monaten und Jahren intensiv beschäftigen.

Meine Damen und Herren,

ein für die Entwicklung unserer Stadt enorm wichtiges Projekt hat die Menschen in unserer Stadt, aber auch in der Region, in den vergangenen Wochen beschäftigt: der geplante Bau des Darwineums im Rostocker Zoo. Für Viele, auch für mich, kam diese die Diskussion schon überraschend. Und ich halte auch die Aufregung, die teilweise um das Projekt herum erzeugt wurde, nicht für nötig und nicht für begründet.

Um es ganz klar zu sagen: Ich bin für das Darwineum, weil es einen wichtigen Beitrag zur weiteren Entwicklung unserer Hansestadt bei der Profilierung als Bildungs-, Wissenschafts- und Tourismusstandort leisten wird. Wir sollten aber auch die Ängste und Befürchtungen ernst nehmen, die aus der Einwohnerschaft in den vergangenen Tagen und Wochen artikuliert wurden.

Ich halte es nach wie vor für möglich, einen Kompromiss bei den aufgeworfenen Problemen zu finden. Diese Hoffnung stützt sich auf Konsens orientierte Diskussionen aller Beteiligten, die sich derzeit auf drei Schwerpunkte konzentrieren:

1. die Prüfung einer Querung des Areals für Sportlerinnen und Sportler,

2. die Bemühungen um die gemeinsame Neueinrichtung von Laufstrecken und

3. die Überlegungen, über das Erbbaurecht die Entscheidungskompetenzen zum Baugeschehen in diesem Bereich wieder der Bürgerschaft zuzuordnen.

Zu all diesen Punkten laufen derzeit bei der Verwaltung und in der Zoogesellschaft die Prüfungen. Es liegt also noch ein gewaltiges Stück Arbeit vor uns.

Meine Damen und Herren,

am 18. Januar 2011 ist eine Klage des ehemaligen Geschäftsführers der WIRO, Herrn Küppers, bei uns eingegangen. Herr Küppers macht einen Schadensersatzanspruch gegen die Hansestadt Rostock, gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie gegen ein Bürgerschaftsmitglied und gleichzeitig ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates der WIRO geltend.

Die Beklagten sollen seiner Auffassung nach gesamtschuldnerisch zum Ersatz eines Vermögensschadens in Höhe von 500.000 Euro verpflichtet sein. Die reklamierte Verpflichtung führt der Kläger auf eine angeblich beabsichtigte Rufschädigung zurück, die von den Beklagten systematisch betrieben worden sein soll.

In Folge der von ihm als deutschlandweit erachteten Rufschädigung soll es ihm faktisch unmöglich gemacht worden sein, als Geschäftsführer oder Berater einer Wohnungsgesellschaft tätig zu werden. Das ihm dadurch entgangene Geschäftsführergehalt bzw. Honorar beziffert er mit 250.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich macht Herr Küppers einen Schmerzensgeldanspruch geltend, dessen Höhe er in das Ermessen des Gerichtes stellt.

Wegen des reklamierten Haftpflichtfalles ist der Vorgang satzungsgemäß an den Kommunalen Schadensausgleich als Versicherung der Hansestadt Rostock übergeben worden. Der KSA hat Deckungsschutz übernommen, der bislang auf die Abwehr des Anspruches begrenzt ist. Vom KSA wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die Verteidigungsabsicht angezeigt und bereits kurz auf die Klage erwidert hat. Mit dem weiterhin beklagten Land Mecklenburg-Vorpommern hat es einen ersten Austausch gegeben. Über den weiteren Stand des Verfahrens werde ich Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse haben Sie sicher auch die Medienveröffentlichungen zur möglichen neuen Struktur der Bundeswehr und hier speziell der Deutschen Marine zur Kenntnis genommen. Auch wenn danach die Hansestadt Rostock Sitz der obersten Führungsgremien der Deutschen Marine werden könnte und zahlreiche neue Arbeitsplätze entstehen, so würden die skizzierten Änderungen durch den Wegfall des Stützpunktes Hohe Düne den Verlust von bis zu 1.600 Dienstposten der Bundeswehr in Rostock bedeuten. Die Strukturveränderung würde sich zweifellos auf die Einwohnerzahl und die Kaufkraft auswirken. Wir sollten daher - bei allem berechtigten Stolz, dass Rostock hier auch bundesweit eine hohe Beachtung zukommen könnte - die möglichen Auswirkungen insgesamt berücksichtigen und auf den unterschiedlichen Entscheidungsebenen die Interessen der Hansestadt Rostock offensiv vertreten.

Mit Sorge betrachte ich die medial sehr aufwändig in Szene gesetzten Diskussionen um den Fortbestand des Segelschulschiffes „Gorch Fock“. Die Vorwürfe werden derzeit intensiv in Verantwortung der Deutschen Marine und des Bundesverteidigungsministeriums geprüft. Dies sollte aber nach meiner festen Überzeugung nicht dazu führen, die Nutzung eines Segelschulschiffes als Bestandteil der seemännischen Ausbildung für Offiziersanwärterinnen und -anwärter der Deutschen Marine gänzlich infrage zu stellen oder auch nur im Ansatz eine Vorverurteilung zuzulassen. Segelschulschiffe leisten einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der später auf See tätigen Führungskräfte, denn sie vermitteln den Kadetten einen prägenden Eindruck über die Kraft der Meere und Naturgewalten. Und sie sind Leuchttürme auf dem Gebiet der Traditionspflege auf See. Bitte vergessen wir nicht: Auch wir haben den Erfolg beim Wachsen und Werden Rostocks seit über acht Jahrhunderten vor allem der Lage an Warnow und Ostssee und damit der Seefahrt zu verdanken.

Meine Damen und Herren,

die Lage unserer Stadt an der Ostseeküste ist auch das entscheidende Argument für einen Urlaub in Rostock und Warnemünde. Es freut mich besonders, Sie darüber informieren zu können, dass die Hansestadt und ihr Ostseebad auch im Jahr 2010 auf eine besonders erfreuliche Entwicklung der Übernachtungszahlen zurück blicken können. Bis einschließlich November konnten 1.445.760 Übernachtungen bei 554.879 Ankünften registriert werden. Damit hat sich das Reiseziel Rostock auch im vergangenen Jahr entgegen dem Landestrend positiv entwickelt.

Entsprechend schlug sich dieser Erfolg auch finanziell im Anstieg einiger wesentlicher Erlöspositionen der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nieder. Gleichzeitig war es möglich, durch den Verbrauch und die Auflösung von längerfristigen Rückstellungen, konsequentem Kostenmanagement, aber auch auf Grund der mehrjährigen Nichtbesetzung von Stellen einen geringeren Verlust als geplant zu erwirtschaften und nicht in Anspruch genommene Mittel zurückzuführen.

Um sich den wachsenden Anforderungen der Branche und den Veränderungen der Zielgruppen in den nächsten Jahren stellen zu können, wird die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde 2011 mit der Tourismuskonzeption und dem Dünenkonzept zwei weitere zukunftsweisende Weichenstellungen vorbereiten. Mit der Gründung der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH und den sich daraus ergebenden Kooperationsmöglichkeiten ist zudem die Grundlage für eine effizientere Vermarktung der Hansestadt Rostock unter finanzieller und inhaltlicher Beteiligung der touristischen Leistungsträger geschaffen worden.

Für einen ersten Höhepunkt der neuen Saison ist Rostock Ende April/Anfang Mai Gastgeberin. Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und die Bayern Tourismus Marketing GmbH laden gemeinsam mit zahlreichen Partnern 80 Reisejournalisten aus ganz Deutschland zum so genannten „Journalistischen Saisonauftakt“ nach Warnemünde ein und präsentieren Fakten und Erlebnisse rund um die Angebote in der neuen Urlaubssaison.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.