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Bericht von Oberbürgermeister Roland Methling während der Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 10.03.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft,
meine Damen und Herren,

auch der Form halber möchte ich Sie an dieser Stelle noch einmal darüber informieren, dass wir am 22. Februar 2011 die Bühnen im Großen Haus des Volkstheaters Rostock wegen akuter Brandschutzmängel vorübergehend schließen mussten. Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher stand für uns dabei an allererster Stelle. Wir können die Verantwortung nicht dafür übernehmen, den Spielbetrieb im Großen Haus trotz gravierender Mängel beim Brandschutz fortzuführen.

Experten sind derzeit im Auftrag des Volkstheaters Rostock dabei, die von Brandschutzfachleuten festgestellten Mängel zu analysieren und die Kosten zu deren Beseitigung zu ermitteln. Wir gehen davon aus, dass etwa zwei bis drei Millionen Euro erforderlich sein werden, um das Große Haus in den kommenden Jahren wieder vorübergehend bespielfähig zu machen. Noch können aber ein Bauablaufplan und die dafür benötigte Finanzsumme nicht konkretisiert werden.

Bitte lassen Sie es mich hier aber auch noch einmal klarstellen: Verschwörungstheorien tragen nicht dazu bei, die Weichen zur einvernehmlichen Lösung der Probleme zu stellen. Dass die kurzfristige Schließung des Großen Hauses unabwendbar war, haben wir als Verwaltungsführung gemeinsam mit der Theaterleitung aufgrund der vorliegenden Einschätzungen der Bauordnungsbehörde einhellig so eingeschätzt. Mir persönlich sind die Einschätzungen der Abteilung Bauordnung und die Ergebnisse der danach veranlassten Prüfungen erst seit drei Wochen bekannt. Mutmaßungen zu politisch motivierten Schließungsabsichten entbehren demnach jeder Grundlage!

Der Bürgerschaftsbeschluss zum Neubau eines Theaters ist nun fast zwei Jahrzehnte alt. Vor zehn Jahren wurde sogar eine komplette Schließung des Theaters erwogen. Seither wurde debattiert und untersucht, ohne dass wir den Königsweg schon gefunden hätten. Wenn wir eine neue Heimstatt für unser Volkstheater bauen, dann ist dies eine Entscheidung mit Auswirkungen auf die nächsten Jahrzehnte. Daher müssen alle bisherigen Untersuchungen zu Strukturen, möglichen Standorten und Finanzierungen auf den Tisch. Die Fachleute müssen schnell Entscheidungsgrundlagen für die Bürgerschaft erarbeiten, die die Rahmenbedingungen für Theater in Rostock beinhalten - natürlich in Übereinstimmung mit den damit einher gehenden Fragen der Stadtentwicklung und Stadtgestaltung.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir gemeinsam - Verwaltung, Bürgerschaft, Theaterschaffende und Einwohnerinnen und Einwohner - an einem Strang ziehen. Es geht nicht darum zu bremsen, und erst recht nicht darum, irgendeine schnelle Entscheidung durch die Gremien zu ´peitschen`. Ein Theater ist keine Turnhalle. ´Augen zu und durch` kann nun wirklich nicht die Devise sein. Damit würden wir der Bedeutung unseres Theaters wohl kaum gerecht werden.

Meine Damen und Herren,

ein weiteres Thema hat die Verwaltung in den vergangenen Tagen und Wochen bewegt: Die im Hauptausschuss getroffene Vergabeentscheidung zur Übernahme und Entsorgung von Siedlungsabfällen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock.

Für die Umsetzung der Zuschlagserteilung sind zurzeit zwei unterschiedliche Verfahren von Bedeutung:

Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 über die Vergabe entschieden. Ein unterlegener Mitbieter hat in der Folge ein Nachprüfverfahren bei der 3. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus anhängig gemacht. Mit Beschluss vom 3. März 2011 hat diese den Nachprüfungsantrag des Mitbieters zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen Beschwerde beim Oberlandesgericht Rostock eingelegt werden. Innerhalb dieser Frist greift das Zuschlagsverbot. Ich werde Sie über den weiteren Verfahrensstand unterrichten.

Parallel dazu hat der unterlegene Mitbieter mit Schreiben vom 23. Februar 2011 einen Antrag auf Einleitung eines kommunalaufsichtlichen Prüfungsverfahrens gegenüber dem Innenministerium gestellt und begehrt, den Vergabevorgang einer umfassenden Rechtskontrolle zu unterziehen. Darüber hat uns das Innenministerium mit Schreiben vom 25. Februar 2011 informiert. Die Hansestadt Rostock wird dazu bis morgen Stellung nehmen. Auch hier werden wir Sie weiter informierten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Landgericht Rostock läuft derzeit wie Sie wissen ein Verfahren gegen Herrn Küppers u.a., dort war auch ich als Oberbürgermeister geladen. Die Vernehmung kam jedoch nicht zustande, da noch Verfahrensfragen geklärt werden mussten. Nun ist eine weitere Aussage beantragt. Das Landgericht möchte den im Zeitraum 2004 bis 2007 tätigen Wirtschaftsprüfer als Zeuge vernehmen. Eine Zeugenaussage setzt die Entbindung von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht durch die Geschäftsführung der WIRO voraus. Es war deshalb unter Bezug auf den Gesellschaftsvertrag beabsichtigt, den Sachverhalt in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung am 12. Mai 2011zu entscheiden. Der vorsitzende Richter des Landgerichtes hat jedoch mitgeteilt, dass er die angekündigte Entscheidungsdauer für unvertretbar hält. Aus diesem Grund habe ich die Geschäftsführung der WIRO gebeten, mit verkürzter Ladungsfrist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Ich beabsichtige in der Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsprüfer von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden.

Meine Damen und Herren,

hier noch einige kurze Informationen im Telegrammstil:

Mit 1.530.961 Übernachtungen erreichte die Hansestadt Rostock im Urlaubsjahr 2010 das bislang beste Ergebnis und überschritt damit sogar deutlich die Rekordmarke von 2007.

Rostock und Warnemünde haben sich mit 7,3 Prozent Wachstum der Übernachtungen entgegen dem Landestrend äußerst positiv entwickelt, das Seebad allein verzeichnete ein Wachstum von 4,1 Prozent. Die Zahl der Ankünfte in der Hansestadt (inklusive Warnemünde) wuchs um 7,9 Prozent. Wir haben also vom Ansteigen des Geschäftsreiseverkehrs profitiert, sind aber auch optimistisch, diese Zahlen durch die in diesem Jahr erstmals wirkenden institutionalisierten Kooperation zwischen Tourismuszentrale und Tourismuswirtschaft innerhalb der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing keine Eintagsfliegen bleiben werden.

Die Hansestadt Rostock hat für exzellente kommunale Waldbewirtschaftung erneut - und damit zum elften Mal - das FSC-Zertifikat (Forest Stewardship Council) erhalten. Damit hat die Hansestadt Rostock erneut bewiesen, dass der städtische Waldbesitz unter hoher Öffentlichkeitsbeteiligung und verschiedensten Nutzungsansprüchen vorbildlich bewirtschaftet wird. Kommunale Waldbewirtschaftung steht in unserer Stadt für vorbildlichen Umgang mit jahrhundertealtem städtischen Eigentum auch unter wechselnden Anforderungen. Laut aktuellen Untersuchungen des WWF International ist die FSC- Zertifizierung nach wie vor das qualitativ beste und glaubwürdigste Waldzertifizierungssystem auch auf internationaler Ebene. Dies wird u. a. durch konkrete positive Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung, unabhängige und zuverlässige Prüfungen sowie hohe Transparenz erreicht. Mit dieser kontinuierlichen freiwilligen externen Überprüfung zur Erringung eines weltweit gültigen Gütesiegels für nachhaltige Waldwirtschaft stellt das Stadtforstamt nicht nur eine dauerhaft hohe Qualität der fachlichen Arbeit unter Beweis, sondern erreicht auch größtmögliche Transparenz und öffentliche Beteiligung für den Kommunalwald. Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Stadtforstamt, die zu diesem Erfolg durch ihre tägliche Arbeit beitragen!

Erfolgreich sind auch die Lehrerinnen und Lehrer des Konservatoriums „Rudolf Wagner-Régeny. 31 Schülerinnen und Schüler nahmen Ende Januar am Regionalwettbewerb „Jugend musiziert teil. 28 von ihnen haben dabei einen 1. Preis erhalten und 21 Schülerinnen und Schüler dürfen am Landeswettbewerb teilnehmen, der vom 24. bis 27. März in Wismar stattfindet. Wir drücken schon jetzt die Daumen, dass sich möglichst viele Rostockerinnen und Rostocker dann auch für den Bundeswettbewerb qualifizieren können, der in diesem Jahr erstmals in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet.

Zum 1. März wurden Rostock zehn Brandmeisteranwärter zu Beamten auf Widerruf ernannt. Dem voran gegangen war ein umfangreicher Einstellungstest mit insgesamt 180 Bewerbern im Oktober vergangenen Jahres. Über ein speziell auf die Bedürfnisse der Berufsfeuerwehr Rostock zugeschnittenes Auswahlverfahren setzten sich die nun ausgewählten zehn Bewerber gegen die starke Konkurrenz durch. Insgesamt 22 Monate Berufsausbildung liegen nun vor den frisch gebackenen Brandmeisteranwärtern, in denen sie das Handwerkszeug eines Feuerwehrmannes erlernen. Bestandteil sind auch die Ausbildung zum Rettungssanitäter, die Absolvierung des Rettungsschwimmerabzeichens und die Brandbekämpfung auf Seeschiffen, um dem maritimen Charakter der Hansestadt Rostock Rechnung tragen. Von hier aus: Herzlich Willkommen und viel Erfolg bei der Ausbildung!

Verdienstvolle Rostocker Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Sportfunktionäre am 1. März 2011 im Rahmen der XV. Sportlerehrung im Marmorsaal des Hallenschwimmbades „Neptun stellvertretend für alle, die 2010 große Sporterfolge erringen konnten, gewürdigt. Insgesamt 103 Sportlerinnen und Sportler aus unserer Hansestadt konnten 2010 den Titel eines Deutschen Meisters bzw. einen Podestplatz bei Internationalen Meisterschaften erkämpfen. Unsere herzlichen Glückwünsche noch einmal auch von dieser Stelle aus.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.