Home
Navigation

Bericht von Oberbürgermeister Roland Methling während der Sitzung der Bürgerschaft zum Haushaltsplanentwurf 2013

Pressemitteilung vom 31.01.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

in den vergangenen Monaten und Wochen wurden Ihnen sowohl die Entwürfe und Nachträge der Haushaltsplanung 2013 bis 2016 wie auch des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 präsentiert. Die Verwaltung hat Ihnen mit diesen Entwürfen einen Fahrplan zur weiteren Entschuldung unserer Stadt vorgelegt. Das betrifft sowohl die unterjährig ausgeglichene Haushaltsplanung für 2013, aber auch den zielstrebigen Abbau der aus früheren Altfehlbeträgen resultierenden Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit.

Die Hansestadt Rostock hat für die Erfolge beim Schuldabbau und die sparsame und wirtschaftlich ausgerichtete Haushaltspolitik der vergangen fünf Jahre breite Anerkennung erfahren: Dies hat auch der Minister für Inneres und Sport Anfang diesen Jahres noch einmal unterstrichen. Die mittelfristige Haushaltsplanung zeigt jedoch deutlich, dass es uns nur im Rahmen einer konsequenten und zielstrebigen Haushaltskonsolidierung gelingen wird, die Verwaltungstätigkeit in absehbarer Zeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten abzuwickeln und die volle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit die vollständige eigene Regie über unser kommunales Handeln wieder zu erlangen.

Die separat zu beschließenden Haushaltssatzungen für die städtebaulichen Sondervermögen der Hansestadt Rostock sind noch in Bearbeitung und werden Ihnen in der März-Sitzung 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die entsprechenden Kerndaten sind natürlich im Haushalt berücksichtigt.

Zum Haushaltsjahr 2012:

Die Haushaltsdurchführung war im Jahr 2012 neben den Einschränkungen durch die vorläufige Haushaltsführung und die zu verhängende Haushaltssperre insbesondere von den Neuerungen des doppischen Rechnungswesens gekennzeichnet. Leicht war dies nicht, aber wir haben uns darauf gut vorbereitet. An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowohl im Finanzverwaltungsamt wie auch in den übrigen Organisationseinheiten herzlich danken. Hier wurde tolle Arbeit geleistet, um die laufenden Haushalts- und Kassengeschäfte unserer Stadt zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz wird aufgrund von noch ausstehenden abzuschließenden Bewertungen zwar noch einige Monate in Anspruch nehmen, die Arbeiten am Jahresabschluss 2011 werden jedoch derzeit beendet. Gleichzeitig laufen auch schon die Arbeiten für den ersten doppischen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Vorbereitung der Planung für 2014 und den ersten Gesamtabschluss unter Einbeziehung aller kommunalen Unternehmensbeteiligungen für das Jahr 2014.

Ich kann Ihnen heute bereits berichten, dass im Finanzhaushalt 2012 mit einer Haushaltsverbesserung von ca. 2,5 Mio. Euro gerechnet wird. Damit wurde die Sparauflage des Ministeriums für Inneres und Sport zum Haushalt 2012 in Höhe von 10 Mio. Euro zwar nicht vollständig erfüllt, aber ein derartiger Handlungsspielraum war trotz unserer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsplanung auch nicht gegeben. Dass kein besseres Ergebnis erzielt werden konnte, liegt auch daran, dass wir gegenüber den Planungen allein für Pensions- und Beihilfe-Rückstellungen 3,4 Mio. Euro mehr als ursprünglich avisiert ausweisen müssen.

Mit der Anfang August verhängten Haushaltsperre haben wir Haushaltsverbesserungen erzielt. Die Kassenkredite wurden zum Ende des Jahres 2011 mit 167,6 Mio. Euro in Anspruch genommen. Aufgrund der für 2012 geplanten Erhöhung zur Finanzierung der ordentlichen Tilgungen und der für Investitionsmaßnahmen einzusetzenden Überschüsse im Vermögenshaushalt des letzten kameralen Haushaltes war mit einer Kassenkreditaufnahme zum Ende des Jahres 2012 in Höhe von 180,8 Mio. Euro zu rechnen. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 weisen wir nun Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 177,5 Mio. Euro aus. Ziel ist es, diese bis zum Jahr 2018 soweit zurück zu führen, dass wir von der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde unabhängig werden.

Zum Haushaltsjahr 2013:

Unser Ziel war und ist auch 2013 ein im Ergebnis- und Finanzhaushalt unterjährig ausgeglichener Haushalt. Dies war im Sommer bei der Eckwerteplanung noch nahezu undenkbar. Die Ihnen vorliegende Haushaltssatzung 2013 weist nun ein unterjährig ausgeglichenes Ergebnis aus. Nur so verhindern wir eine Reduzierung unseres Eigenkapitals und damit den Verzehr unseres Vermögens zu Lasten künftiger Generationen!

Wir haben die gemeinsame Aufgabe, den Einwohnerinnen, Einwohnern und Gästen unserer Stadt eine vielfältige und bedarfsgerechte Infrastruktur und Leistungspalette anzubieten. Aber es ist auch bei den Stadtfinanzen nicht anders als im privaten Haushalt: Wer seine laufenden Aufwendungen nicht aus seinen Einnahmen finanzieren kann, der wird über kurz oder lang handlungsunfähig und insolvent. Deshalb ist insbesondere wichtig, dass der Ergebnishaushalt und die Ein- und Auszahlungen ausgeglichen sind. Besser wäre noch, dass der „Kontokorrentkredit“ der Stadt abgebaut wird. Zusätzliche freiwillige Leistungen, die wir aus laufenden Einnahmen nicht bezahlen können, können wir uns nicht leisten. Alle darüber hinaus gehenden Wünsche müssen wir zurückstellen, denn sie wären nur zu Lasten unseres Vermögens – egal, ob bei WIRO, städtischen Liegenschaften oder SWR - finanzierbar.

Der Gesamthaushalt der Hansestadt Rostock mit dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt, der den Mittelabfluss für Verwaltungs-, Finanzierungs- und Investitionstätigkeit zeigt, hat erneut ein Volumen von rd. einer halben Milliarde Euro.

Der Ergebnishaushalt 2013 mit einem Volumen von immerhin 524,6 Mio. Euro, welcher den Ressourcenverbrauch abbildet, weist im Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen einen negativen Saldo von 0,8 Mio. Euro aus. Diese Summe ergibt sich aus dem Beschluss zur Abwendung einer Insolvenz der Volkstheater Rostock GmbH. Insoweit kann zum jetzigen Zeitpunkt auch dieses Jahr der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nur durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage für investiv gebundene Zuweisungen erreicht werden. Diese liegt jedoch deutlich unter der des Vorjahres mit immerhin 12,2 Mio. Euro.

Zum Stellenplan 2013:

Der Zielstellenplan 2013 hat sich mit einer Anzahl von 2.351 Stellen um 41 Stellen erhöht. Diese Veränderungen zum Vorjahr waren im Wesentlichen durch das Einordnen von

- vier Stellen für die Sicherung der Doppikumstellung im Amt für Management und Controlling und im Finanzverwaltungsamt,
- sieben Stellen für die Betreuung der kommunalen Sportanlagen und -plätze im Amt für Schule und Sport,
- 15 Stellen für die Qualitätssicherung der Fachberatung, Fallbearbeitung sowie zur Sicherung der Betreuung ansteigender Zuwanderungen im Amt für Jugend und Soziales sowie
- vier Stellen Bereuungsbehörde und Beratungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst im Gesundheitsamt.

Diese Stellenzuführungen ergeben sich durch neue Aufgaben auf Grund von veränderten gesetzlichen Vorschriften sowie zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Ämter und Einrichtungen.

Zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018:

Die Hansestadt Rostock ist nach § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 16 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist.

Darüber hinaus wurde die Hansestadt Rostock mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport vom 27. Juli 2012 aufgefordert, den jahresbezogenen Finanzhaushalt auszugleichen und zu den bereits geforderten zehn Mio. Euro Haushaltsverbesserung zusätzlich einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von mindestens fünf Mio. Euro zu erzielen. Weiterhin wurde die Hansestadt Rostock aufgefordert, die freiwilligen Leistungen auf ein der finanziellen Leistungskraft angepasstes Niveau zu reduzieren. Diese Beauflagungen des Ministeriums lassen keinen Handlungsspielraum für die Verwaltung zu.

Eine Genehmigung des Haushaltsplanes setzt die Umsetzung der Auflagen des Ministeriums für Inneres und Sport voraus. Aus diesem Grund steht die Hansestadt Rostock vor der schwierigen Aufgabe, ihre Erträge und Einzahlungen zu erhöhen bzw. ihre Aufwendungen und Auszahlungen zu senken, um bis zum Jahr 2018 die vorhandenen Fehlbeträge weitestgehend auszugleichen. Daher wurde das gesamte Leistungsportfolio der Hansestadt Rostock einer umfassenden Prüfung unterzogen.

Das Haushaltssicherungskonzept ist ein strategisches Planungsdokument, welches mögliche Konsolidierungsmaßnahmen aufzeigt, um die Hansestadt Rostock bis zum Jahr 2018 zur eigenständigen finanziellen Handlungsfähigkeit zu führen. Das Konzept unterliegt einer jährlichen Aktualisierung in Abhängigkeit der finanziellen Haushaltssituation der Hansestadt Rostock.

Das Ihnen vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018 sieht für den gesamten Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2018 eine mögliche Haushaltsverbesserung in Höhe von 132,8 Mio. Euro vor. Die konsequente Umsetzung der geplanten Maßnahmen ermöglicht, am Ende des Konsolidierungszeitraums eine Haushaltsplanung aufzustellen, welche keine genehmigungspflichtigen Bestandteile mehr enthält. Das Wichtigste aber ist, dass wir für usnere Vorhaben bis 2018 auch wieder kreditgenehmigungsfähig werden.

Mit der Einleitung eines konsequenten Konsolidierungskurses ist es der Hansestadt Rostock bereits gelungen, ausgehend vom Jahresergebnis 2008 die Kassenkreditinanspruchnahme um etwa 50 Mio. Euro zu reduzieren. Dieses Ergebnis sollte für uns alle Ansporn sein, den eingeschlagenen Kurs der Haushaltskonsolidierung beizubehalten.

Meine Damen und Herren,

wir können heute gemeinsam erreichen, den Finanzhaushalt mit einem Volumen von 498,1 Mio. Euro ohne neuen strukturellen Fehlbetrag zu beschließen, denn der vorgelegte Entwurf sieht in diesem Jahr die Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgungen für Investitionen vor. Voraussetzungen dafür sind aber eine erhöhte Gewinnabführung der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft GmbH und die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B als moderate und zugleich leistungsgerechte Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an den Lasten unseres Haushaltes.

Insgesamt wurden für das Haushaltsjahr 2013 im Kernhaushalt Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 65 Mio. Euro geplant. Davon werden 16,3 Mio. Euro als Investitionszuschüsse - insbesondere für die maritime Wirtschaft und den Hafenbau - weitergeleitet. Die Eigenbetriebe Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung sowie Klinikum Südstadt Rostock investieren darüber hinaus weitere rd. 60 Mio. Euro.

In den kommenden Jahren werden wir in der Lage sein, die mit der neuen Haushaltssystematik einhergehende Chance einer aktiven Steuerung über die Produkte zu nutzen. Dieser Prozess wird sich über einen längeren Zeitraum hinziehen und bedarf Ihrer aktiven Mitwirkung. Wir sind aufgefordert, uns mehr über Leistungs- und Finanzziele sowie steuerungsrelevante Kennziffern zu verständigen. Die Vorschläge der Verwaltung finden Sie in den Produktbeschreibungen der wesentlichen Produkte.

Bitte stimmen Sie dem vorgelegten Haushalt mit den vorgeschlagenen Einnahmeerhöhungen zu, um neue strukturelle Defizite im Haushaltsjahr 2013 zu verhindern. Die bestehenden und neuen Fehlbeträge müssen zusätzlich erwirtschaftet werden und erschweren die Finanzierung der Aufgabenerledigung - sowohl im laufenden Haushalt wie auch in künftigen Haushalten. Darüber hinaus werden die Lasten aufgrund des demografischen Wandels auf immer weniger Schultern verteilt. Wo bleibt da die Generationengerechtigkeit, wenn wir statt Vermögen Schulden vererben?

Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie dem Haushaltsplan 2013 zu und lassen Sie uns gemeinsam den Kurs der Haushaltskonsolidierung fortsetzen, damit die Hansestadt Rostock in naher Zukunft mit eigenen finanziellen Spielräumen wieder vollständig entscheidungs- und handlungsfähig wird!