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Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock über die Jahresrechnung 2003 und

Pressemitteilung vom 09.02.2005



Aufgrund des § 61 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 26.01.2005 folgendes beschlossen:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2003 unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen nach § 39 Abs. 3 GemHVO wie folgt fest:

Ergebnis der Haushaltsrechnung 2003 - in EUR -

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 259.846.276,42
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 114.910.268,28
Summe Soll Einnahmen 474.756.444,70
+ neue Haushaltseinnahmereste --
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste --
./. Abgang alter Kasseneinnahmenreste
Verwaltungshaushalt ./. 3.487.925,04
Vermögenshaushalt9.655.418,84

Summe bereinigter Soll-Ausgaben 446.588.950,90

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 414.456.582,94
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 100.315.980,80
Summe Soll-Ausgaben 514.772.563,94
+ neu Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 2.221.788,82
Vermögenshaushalt12.261.241,92
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 13.185,96
Vermögenshaushalt7.322.373,28
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste --

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 521.920.035,24
Fehlbetrag 53.331.084,34

2. Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 der Kommunalver-fassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft die Jahresrechnung 2003 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung 2003 mit zwei Einschränkungen:

1) Die mit Beschluss Nr. 0030/00 A vom 2. Februar 2000, Beschluss-Nr. 0781/00-A vom 31. Januar 2001, Beschluss-Nr. 0797/01-A vom 5. Dezember 2002, Beschluss-Nr. 0760/02-A vom 29. Januar 2003 und Beschluss-Nr. 0740/03-A vom 3. Dezember 2003 beschlossenen Nicht-entlastungen des Oberbürgermeisters in der Angelegenheit Maatwerk werden bis zum Abschluss des Vorganges aufrechterhalten.

2) Für die im Haushaltsjahr 2003 ausgereichten Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung wird die Entlastung nicht erteilt.

3. Bekanntmachung entsprechend § 61 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung der Hansestadt Rostock mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 10. bis 18. Februar 2005 im Gebäude der Hauptpost, Zimmer 231, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rostock, 4. Februar 2005

Peter Grüttner
Beauftragter in der Funktion des
Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters