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Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock über die Jahresrechnung 2010 und die Entlastung gemäß § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung

Pressemitteilung vom 29.12.2011

Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock über die Jahresrechnung 2010 und die Entlastung gemäß § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 07.12.2011 folgendes beschlossen:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen nach § 39 Abs. 3 GemHVO wie folgt fest:

Ergebnis der Haushaltsrechnung 2010 - in EUR -

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 475.248.858,64
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 114.690.113,76
Summe Soll Einnahmen 589.938.972,40
+ neue Haushaltseinnahmereste 4.511.639,04
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste --
./. Abgang alter Kasseneinnahmenreste

Verwaltungshaushalt 6.232.349,81
Vermögenshaushalt 417.642,68

Summe bereinigter Soll-Einnahmen 587.800.618,95

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 559.847.510,96
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 90.816.852,81
Summe Soll-Ausgaben 650.664.363,77
+ neu Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 3.711.137,19
Vermögenshaushalt 29.447.836,99
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 715.124,52
Vermögenshaushalt 1.480.579,68

./. Abgang alter Kassenausgabereste 3.001,82

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 681.624.631,93

Fehlbetrag 93.824.012,98

2. Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrech- nung 2010 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 mit Ausnahme der Vorgänge:

- Auftragsvergaben an das Beratungsunternehmen VEBERAS Consulting GmbH,
- Beratervertrag zwischen dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Rostock e.V. und der Hansestadt Rostock vom 03.12.2009,
- Kostenerstattung der Hansestadt Rostock für die gerichtliche Auseinandersetzung (Unterlassungserklärung) der Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister, gegen die Abgeordnete Dr. Bachmann.

3. Bekanntmachung entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung der Hansestadt Rostock mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 29. Dezember 2011 bis 9. Januar 2012 (7 Werktage während der Dienststunden von 7.30 bis 15.30 Uhr) in der St. Georg-Straße 109, Zimmer 319, öffentlich aus.

Rostock, 21. Dezember 2011

Roland Methling
Oberbürgermeister