Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zugelassen
Pressemitteilung vom
17. Dezember 2001
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zugelassen
Die Beschwerde der Hansestadt Rostock gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom 16. Oktober 2001 wird wegen der “geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung” zugelassen. Dies teilte das Oberverwaltungsgericht Greifswald der Hansestadt Rostock unter Bezug auf die von Frau Karina Jens erwirkte Einstweilige Verfügung mit. Frau Jens hatte im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes die Untersagung der Ernennung von Frau Ida Schillen zur Ersten Beigeordneten gefordert.
Die Erste Beigeordnete führt in der Hansestadt Rostock die Bezeichnung Erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters. Das Oberverwaltungsgericht ist die nächst höhere Instanz. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird beiden Parteien nochmals Gelegenheit geben, ihren Standpunkt darzulegen. i