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Beteiligung der Eltern an Betreuungskosten für Kinder in Horten und Kitas

Pressemitteilung vom 17.02.2012

Mit Trägern der Kindertageseinrichtungen wurden auf Grundlage des § 16 KiföG M- V und der Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Rostock ( KiföG- Satzung) vom 16.02.2005 zuletzt geändert am 22.11.2006 für das Jahr 2012 Leistungs- Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen abgeschlossen.
Im Ergebnis dieser Verhandlungen und aus der Verteilung der Landesmittel 2012 ergeben sich im Überblick folgende Beteiligungen der Eltern an den Kosten für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen  und Horten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012.