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Bewerbungen zum ehrenamtlicher Richter bis zum 10. Dezember

Pressemitteilung vom 10.11.2004

Wer als ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit arbeiten möchte, kann sich jetzt bis zum 10. Dezember 2004 bei der Rechtsstelle der Stadtverwaltung bewerben.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden nicht als Fachleute gewählt, sondern sind Vertreter des Volkes in der Rechtssprechung. Ihre Mitwirkung trägt wesentlich dazu bei, dass die Rechtsprechung lebensnah bleibt. Bei mündlichen Verhandlungen sowie bei der Urteilsfindung arbeiten die ehrenamtlichen Richter mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter. Das bedeutet beispielsweise, dass ehrenamtliche Richter das Fragerecht in gleichem Maße wahrnehmen können wie Berufsrichter.

Wer als ehrenamtlicher Richter berufen werden will, muss Voraussetzungen erfüllen. Neben der deutschen Staatsbürgerschaft sollten die Anwärter unter anderem zu Beginn der Wahlperiode das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ein Jahr im Gerichtsbezirk wohnen. Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst - dazugehören öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Industrie- und Handelskammern, Sparkassen und Allgemeine Ortskrankenkassen - können nicht in die Vorschlagslisten aufgenommen werden.

Diese Listen werden gegenwärtig von der Hansestadt Rostock für die Wahl der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Wahlperiode 2005 bis 2009 vorbereitet. Bis Dezember 2005 wird eine Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Schwerin und eine weitere Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht Greifswald erstellt. In die Listen sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen wie tatsächlich als ehrenamtliche Richter benötigt werden. Gemäß einer Anordnung der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für die Hansestadt Rostock sollen für das Verwaltungsgericht Schwerin 68 Vorschläge und für das Oberverwaltungsgericht Greifswald zehn Vorschläge eingebracht werden.

Aus den von der Rostocker Bürgerschaft bestätigten Listen wählt dann ein Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter. Diesem Gremium gehören der Präsident des Gerichts, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter und sieben vom Landtag gewählte Vertrauensleute an. Interessenten für das Amt eines ehrenamtlichen Richters sollten sich mit der Rechtsstelle, Tel. 381-1163, in Verbindung setzen.