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Bewohnerparkausweise für die Steintorvorstadt

Pressemitteilung vom 06.10.2009

Ab 1. November 2009 führt die Hansestadt Rostock im Bereich Steintorvorstadt (in den Grenzen südliche Seite Rosa-Luxemburg Straße, Herwegstraße, Schwaaner Landstraße, in Fortsetzung Blücherstraße bis F.-Engels-Platz) das bevorrechtigte Parken für Bewohner in diesem Quartier ein. Dies teilt das Stadtamt mit.

Das bedeutet, dass Bewohner, die im Besitz eines gültigen Bewohnerparkausweises für ihr Fahrzeug sind, von 7 bis 9 Uhr und 15 bis 19 Uhr täglich bevorrechtigt parken dürfen.

Die Ausschilderung mit den Verkehrszeichen "Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone" für das künftige Bewohnerparkgebiet "A 4" erfolgt schrittweise, voraussichtlich ab 19. Oktober 2009. Die neuen Regelungen gelten mit der Aktivierung der Verkehrszeichen ab 1. November 2009. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, neben den veränderten Parkregelungen auch auf die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung zu achten.

Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nachfolgend genannter Straßen können ab 19. Oktober 2009 beim Ortsamt Stadtmitte, Zimmer 135, am Neuen Markt 3 oder im Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, im Charles-Darwin-Ring 6 einen Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises stellen. Dazu sind der Personalausweis oder der Reisepass mit der Meldebescheinigung sowie der Fahrzeugschein vorzulegen.

Bei einer privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges ist die Bestätigung des Halters über die ständige und fortdauernde Nutzung des Fahrzeuges einzureichen. Sollte ein Nebenwohnsitz amtlich angemeldet und Zweitwohnsitzsteuer entrichtet worden sein, so kann gegen Vorlage des Steuerbescheides ebenfalls ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Antragsberechtigt sind Bewohner der Straßen A.-Wilbrandt-Straße, Arndtstraße, Baleckestraße, Blücherstraße, Dehmelstraße, Freiligrathstraße, Georg-Büchner-Straße, Graf-Schack-Straße, Herweghstraße, John-Brinckman-Straße, Koch-Gotha-Straße, Lessingstraße, Lindenbergstraße, Luttermannstraße, Rosa-Luxemburg-Straße 1-19, Friedrich-Engels-Platz 5-8, Thomas-Mann-Straße 11-13 und 14-17, Schillerstraße, Schillerplatz, Schwaaner Landstraße 1 -10, Stephanstraße, St. Jürgen I, St. Jürgen II, Wallensteinstraße und Wilhelm-Külz-Platz 1-3.

Im Gebiet ansässige Gewerbetreibende, Handwerker, im sozialen Dienst Tätige und Freiberufler können beim Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnergebiet A 4 stellen. Dem Antrag sind Kopien beizulegen der Gewerbeanmeldung mit eingetragenem Standort im Anwohnerparkgebiet, Standortnachweis durch Mietvertrag, Grundbuchauszug oder ähnliches und der Fahrzeugschein. Bis zu drei amtliche Fahrzeugkennzeichen können auf einer Parkkarte aufgetragen werden.

Das Ortsamt Stadtmitte, Tel. 381-2247, -2246 hat am Montag von 9 bis 12 Uhr, am Dienstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 17.30 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Das Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Tel.-Nr. 381-3126/-3127, hat am Dienstag von 9 bis 17.30 Uhr, Donnerstag von 9 bis 16 Uhr geöffnet.