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Bewohnerparken ab 16. Juni im Bereich Warnowufer und Friedrichstraße

Pressemitteilung vom 30.05.2003

Ab 16. Juni 2003 wird im Bereich Bussebart (in den Grenzen Warnowufer/Am Strande, Bussebart, Gertrudenstraße, Doberaner Straße, Friedrichstraße) das Bewohnerparken eingeführt.

Das bedeutet, dass Bewohner, die im Besitz eines gültigen Parkausweises sind, in der Zeit von 7 bis 9 Uhr und 15 bis 19 Uhr täglich bevorrechtigt parken dürfen. Die notwendige Ausschilderung mit Verkehrszeichen 290 "Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone" für das künftige Bewohnerparkgebiet "B 2" erfolgt schrittweise ab dem 2. Juni 2003. Mit der Aufstellung der Verkehrszeichen gelten die dazugehörigen Verkehrsvorschriften für alle Verkehrsteilnehmer.

Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nachfolgend genannter Straßen können ab sofort beim Ortsamt Stadtmitte, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, oder im Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, einen Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkaus- weises stellen.

Dazu ist der Personalausweis oder der Reisepass mit der Bestätigung der Meldebehörde sowie der Fahrzeugschein vorzulegen. Bei einer privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges ist die Bestätigung des Halters über die ständige und fortdauernde Nutzung des Fahrzeuges einzureichen. Sollte ein Nebenwohnsitz amtlich angemeldet und Zweitwohnsitzsteuer entrichtet worden sein, so wird gegen Vorlage der Bescheinigungen ebenfalls ein Anwohnerparkausweis ausgestellt.

Antragsberechtigt sind Bewohner folgender Straßen:

- Gertrudenstraße
- Gertrudenplatz
- Neue Werderstraße
- Doberaner Straße ab Ecke Friedrichstraße, Haus Nr.152, bis Ecke Neue Werderstraße, Haus Nr. 160
- Friedrichstraße
- Luisenstraße
- Zochstraße
- Haedgestraße
- Patriotischer Weg ab Ecke Ecke Friedrichstraße, Haus-Nr. 119, bis Ecke Gertrudenstraße, Haus Nr. 135 und Haus Nr. 1 - 19

Ansässige Gewerbetreibende, Handwerker, im sozialen Dienst Tätige und Freiberufler können beim Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnergebiet B 2 stellen. Dem Antrag sind folgende Kopien beizulegen:

- Gewerbeanmeldung mit eingetragenem Standort im Anwohnerparkgebiet,
- Standortnachweis durch Mietvertrag, Grundbuchauszug o.ä. und
- Fahrzeugschein.

Es besteht die Möglichkeit, bis zu drei amtliche Fahrzeugkennzeichen auf eine Parkkarte auftragen zu lassen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass noch bis zum Herbst 2006 im künftigen Bewohnerparkgebiet "B 2" Baumaßnahmen - Sanierung der Universitätsgebäude - durchgeführt werden. In den Straßenzügen Gertrudenstraße/Luisenstraße/Neue Werderstraße/Haedgestraße kann es dadurch zu Einschränkungen im ruhenden und auch im fließenden Verkehr kommen.

Öffnungszeiten Ortsamt:
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Tel.0381 381-2247 oder 381-2246

Öffnungszeiten Stadtamt:
Dienstag 9 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Tel. 0381 381-3126 oder 381-3127