Bildungs- und Teilhabepaket wird schnell bei Kindern ankommen
Pressemitteilung vom
Eltern suchen den Kontakt zur Kita oder zur Schule, beschreiben in einem vertraulichen Gespräch ihren Unterstützungsbedarf. Aber auch Kinder selbst schildern dort ihre Probleme.
Vor Ort soll dann geholfen werden. Umgekehrt nehmen Kita-Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrerinnen und Lehrer Kontakt zu den Eltern eines Kindes auf, wenn sie sehen, dass Unterstützung gebraucht wird. Wiederum soll vor Ort geholfen werden, wo die Probleme bekannt sind.
So stellt sich die Hansestadt Rostock das Modell der Zukunft zum Einsatz der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor und orientiert sich dabei am erfolgreichen Modell des Lübecker Bildungsfonds. Bis dahin müssen noch viele Wege geebnet und Vorbereitungen getroffen werden. Keinesfalls sollen aber die Kinder, die Hilfe brauchen, so lange warten müssen.
Deshalb nehmen sowohl das Hanse-Jobcenter als auch die Hansestadt Rostock mit Inkrafttreten des Gesetzes die Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket, die Voraussetzung für die Leistung sind, entgegen.
Wer kann diese Leistungen erhalten? Leistungen erhalten alle Rostocker Kinder, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beim Hanse-Jobcenter erhalten; Kinder, die Sozialhilfe beim Amt für Jugend und Soziales erhalten oder Kinder, die Wohngeld bei der Wohngeldstelle beziehen oder für die ein Kinderzuschlag bei der Familienkasse gewährt wird.
Welche Leistungen können Kinder erhalten? Dazu gehören Aufwendungen für Ausflüge und mehrtägige Klassen/Gruppenfahrten in Schulen und Kindertagesstätten, Schulbedarf in Höhe von jährlich 100 Euro, Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächstgelegenen Schule, Nachhilfeunterricht, wenn die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist, Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Hort, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Höhe von monatlich zehn Euro, zum Beispiel für Beiträge in Sportvereinen, Musikunterricht und Ferienfreizeiten.
Wo und wie können diese Leistungen beantragt werden? Kinder, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld vom Hanse-Jobcenter erhalten, beantragen die Leistungen dort - Hanse-Jobcenter, F.-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock und Hanse-Jobcenter, Schweriner Str. 50,18069 Rostock.
Kinder, die Sozialhilfe erhalten, beantragen die Leistungen beim Amt für Jugend und Soziales. Kinder, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden sich an das Amt für Jugend und Soziales. Die landesrechtlichen Vorschriften zur Gewährung der Leistungen stehen noch aus. Anträge werden aber im Amt entgegengenommen und ggf. an die zuständige Stelle weitergeleitet - Amt für Jugend und Soziales, Regionalbüro Nordwest, Zimmer 313, H.-Fallada-Str. 1 (Evershagen) 18069 Rostock sowie Amt für Jugend und Soziales, Regionalbüro Nord, Zimmer 27, A.-Tischbein-Str. 48, 18109 Rostock sowie Amt für Jugend und Soziales, Regionalbüro Mitte, Zimmer 2.22, St.-Georg-Str. 109/Haus II 18055 Rostock sowie Amt für Jugend und Soziales, Regionalbüro Nordost, Zimmer 201, J.-Nehru-Str. 33, 18147 Rostock.
Für die Leistungen muss ein Antrag gestellt werden, außer für den Schulbedarf – dieser wird automatisch zum Schulhalbjahr gewährt. Anträge sind im Hanse-Jobcenter und im Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock erhältlich. Die Leistungen können auch formlos beantragt werden. Um Leistungen rückwirkend ab 1. Januar 2011 zu erhalten, muss der Antrag bis 30. April 2011 gestellt werden.
„Die Hansestadt Rostock ist überzeugt, dass das Angebot von den etwa 12.000 Kindern und Jugendlichen rege angenommen wird und bittet alle Eltern, die entsprechenden Anträge zu stellen“, unterstreicht Dr. Liane Melzer, Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur.
Aufgrund der kurzfristigen Umsetzungsphase des Gesetzes sind noch nicht alle Ausführungsbestimmungen und internen Verfahren abschließend geregelt. Es wird deshalb nicht in jedem Fall möglich sein, Anträge sofort abschließend zu bearbeiten. Die Hansestadt Rostock ist aber bemüht, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket den betroffenen Familien schnellstmöglich zukommen zu lassen.
„Liebe Eltern, Ihre Kinder haben ein Recht auf die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Nutzen Sie die neuen Angebote“, so Dr. Melzer.