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Blauzungenkrankheit

Pressemitteilung vom 02.10.2007

Die Blauzungenkrankheit breitet sich weiter aus. An der für den Menschen ungefährlichen Seuche erkranken vornehmlich Schafe, Rinder und Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer wie Rehe und Hirsche.

Die klinischen Erscheinungen dieser Virusinfektion können sehr unterschiedlich sein. Die Erkrankung kann symptomarm verlaufen. Sie kann allerdings auch sehr schnell fortschreiten und zum Verenden innerhalb von ein bis zwei Tagen führen. Klinische Symptome, die auf eine Erkrankung hinweisen sind nicht zwangsläufig "blaue Zungen", sondern eher Fieber, Entzündungen mit Blutungen insbesondere am Kopf (Augenlider, Maul, Zunge), Genitalbereich und Euter sowie Kreislaufversagen. Am deutlichsten sichtbar sind die Veränderungen im Nasenspiegelbereich. Bei Schafen kommt es zu Schwellungen im Kieferbereich, auffällig sind die hier aufgeworfenen Lippen.

Eine ursächliche Behandlung ist nicht möglich. Eine Behandlung der Symptome kann dem Tier jedoch helfen die Krankheit zu überstehen. Als Überträger des Seuchenerregers fungieren Stechmücken, so genannte Gnitzen, deren Aktivität abhängig von der Tageszeit ist. Deshalb bietet lediglich die generelle oder stundenweise Aufstallung der Tiere einen Schutz vor der Erkrankung.

Da die Stechmücken leicht mit dem Wind über weite Strecken getragen werden können, werden nicht nur für die unmittelbare Umgebung (20 km Radius) des betroffenen Bestandes Schutzmaßnahmen getroffen, sondern auch großräumige Beobachtungsgebiete (150 km-Radius) eingerichtet.

In den letzten Tagen wurden vermehrt mit Erkrankungen bei Rindern und Schafen einhergehende Ausbrüche im Land Niedersachsen unter anderem auch im Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg festgestellt. Deshalb erstreckt sich das 150 km-Beobachtungsgebiet nunmehr über das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock.

Für die Halter empfänglicher Tiere ergeben sich daraus Einschränkungen hinsichtlich des Transportes ihrer Tiere, die das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Rostock mit der Allgemeinverfügung vom 27.09.2007 angeordnet hat. Die Verfügung ist beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Rostock einsehbar und wird im nächsten "Städtischen Anzeiger" veröffentlicht.

Für das Beobachtungsgebiet gelten deshalb ab sofort beim Transport von Zucht-, Nutz- und Schlachtrindern, -schafen und -ziegen gesonderte Schutzmaßnahmen. Diese Tiere dürfen aus dem Beobachtungsgebiet in ein freies Gebiet nur unter bestimmten Bedingungen und mit Genehmigung des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung verbracht werden. Um eine rechtzeitige Genehmigung des Transportes zu ermöglichen, sind die Anträge mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Transport beim Veterinäramt zu stellen. Dagegen ist der Transport der Tiere innerhalb des Beobachtungsgebietes ohne Einschränkungen möglich.

Da es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist der Verdacht in jedem Fall dem Veterinäramt zu melden und der betreuende Hoftierarzt zu informieren. Telefonische Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Veterinäramtes unter Tel. 0381 381-8601.