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Brauchtumsfeuer zu Ostern gefahrlos betreiben

Pressemitteilung vom 05.04.2007

Lager- und Brauchtumsfeuer, die Vereine, Privatpersonen usw. durchführen, sind nicht anzeigepflichtig beim Brandschutz- und Rettungsamt. Unter einem Lagerfeuer versteht man das einmalige Verbrennen oder Abbrennen von geeignetem unbehandeltem Holz auf einem Grundstück.

Beim Abbrennen eines Feuers sind folgende Punkte zu beachten: Jeder Bürger hat die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Brände verhindert und entstandene Brände schnell bekämpft werden. Offene Feuerstellen sind so zu betreiben, dass durch Funkenflug, Glut und ähnliches keine Brände entstehen können. Offene Feuerstellen müssen zu Gebäuden mit brennbaren Materialien mindestens folgende Entfernungen haben: Kochfeuer/Holzkohlegrill drei Meter, Lagerfeuer, Feuerstellen, Brauchtumsfeuer und ähnliches zehn Meter, land- u. forstwirtschaftliche Nutzflächen mit brennbarem Bewuchs 20 Meter. Örtliche Bedingungen und Windverhältnisse sind zu beachten.

Während des Betreibens sind offene Feuerstellen ständig durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. An offenen Feuerstellen sind geeignete Löschmittel und Geräte zum Ablöschen von Glut und ähnlichem zur Bekämpfung von Entstehungsbränden bereitzuhalten. Als Brennmaterialien sind nur solche Materialien zulässig, die bei der Verbrennung keine Gefahr für Menschen, Umwelt und Sachwerte verursachen. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist generell verboten. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht verwendet werden. Das Ingangsetzen des Feuers mit Zusatzstoffen wie Sperrmüll, Altreifen und Altöl und ähnlichem stellt dagegen eine illegale Abfallentsorgung dar.
Nach dem Betreiben sind die offenen Feuerstellen vollständig abzulöschen.
Angehörige der Polizei, des Stadtamtes sowie des Brandschutz- und Rettungsamtes sind befugt, Anweisungen bis hin zur Untersagung auszusprechen.

Das Abbrennen von Lagerfeuern am Strand ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Geregelt ist dies in der „Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock “.