Home
Navigation

Büro zur Wahlhelferverwaltung geöffnet

Pressemitteilung vom 14.06.2016

Am 4. September 2016 findet die Wahl zum siebenten Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt. Ab morgen, Mittwoch (15. Juni 2016), steht dafür ein Büro zur Wahlhelferverwaltung zur Verfügung. Es befindet sich im Rathaus-Anbau, Neuer Markt 1, Zimmer 5.13, und ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr geöffnet.

Wer in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchte, füllt eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Wahlehrenamtes aus, unterschreibt diese und schickt sie an die aufgedruckte Adresse oder bringt sie persönlich im Rathaus vorbei. Die Bereitschaftserklärung ist u.a. im Büro der Wahlhelferverwaltung erhältlich und kann dort gleich ausgefüllt werden. Auch Fragen rund um das Amt einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers werden dort beantwortet. Das Formular steht außerdem als Download im Internet unter www.rostock.de/wahlen zur Verfügung und ist auch online ausfüllbar. Fragen können auch unter der E-Mail-Adresse wahlhelfer@rostock.de gestellt werden.

Zur Wahldurchführung und Ergebnisfeststellung in den Urnen- und Briefwahlvorständen der Hansestadt Rostock werden etwa 1.300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Eine Funktion in einem Wahlvorstand können alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes übernehmen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer seine Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt, erhält dann ein Berufungsschreiben mit Angaben zur Funktion im Wahlvorstand, zum Einsatzort und zur Einsatzzeit. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherinnen und stellvertretende Wahlvorsteher sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen gleichzeitig eine Einladung zu einer Schulung. In Würdigung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sie beträgt 40 Euro für die Vorsteherin bzw. den Vorsteher, 35 Euro für die Stellvertretung und die Schriftführung bzw. 30 Euro für alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes. Auf Anforderung wird zudem ein Zertifikat ausgestellt, das die Übernahme des Ehrenamtes bescheinigt.