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Bundesgerichtshof gibt Hinweise zur Wertermittlung bei Verandengrundstücken

Pressemitteilung vom 15.07.2016

In einem heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelten Verfahren ging es um die Frage der Bewertung von Verandengrundstücken in Warnemünde. Die sehr komplizierte Rechtsfrage im Zusammenhang mit Veranden, die im 19. bzw. 20. Jahrhundert vor Privathäusern in Warnemünde auf städtischen Grundstücken errichtet wurden, befasste dabei nicht nur das städtische Liegenschaftsamt und das Rechtsamt, sondern auch bereits mehrere Gerichte in unterschiedlichen Instanzen. Der zuständige Senat am Bundesgerichtshof bestätigte grundsätzlich einen finanziellen Anspruch der Hansestadt Rostock für die Nutzung von städtischen Grundstücken, gab wesentliche Hinweise zur Wertermittlung und wird die Angelegenheit an das Oberlandesgericht Rostock zurückverweisen. Die Hansestadt Rostock wird den bisher noch nicht vorliegenden Wortlaut des Gerichtsbeschlusses eingehend prüfen und daraus die weiteren Schritte ableiten.

In Warnemünde gibt es etwa 200 Veranden, die zu ganz unterschiedlichen Zeiten auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden. Für etwa die Hälfte der Liegenschaften konnten seit der Wende abschließende Regelungen einvernehmlich gefunden werden. In 28 Verfahren konnte eine Rechtsauseinandersetzung nicht vermieden werden. Für die Hansestadt Rostock geht es in den Verhandlungen darum, zukunftsfähige Lösungen zu finden, ohne die rechtlich vorgeschriebene Forderung außer Acht zu lassen, dass Veräußerungen kommunalen Eigentums stets nur zum vollen Wert erfolgen dürfen. Über eine Million Euro sind durch entsprechende Regelungen bisher zur Finanzierung kommunaler Investitionen und Leistungen auch in Warnemünde zum Einsatz gekommen. Oberbürgermeister Roland Methling hat immer wieder betont, dass er mögliche soziale Härten durch entsprechende Regelungen nicht zugelassen hat.