Home
Navigation

Bundestags- und Landtagswahlen gut vorbereitet

Pressemitteilung vom 18.09.2002

18. September 2002

Bundestags- und Landtagswahlen gut vorbereitet

“Die Vorbereitungen zu den Bundestags- und Landtagswahlen in der Hansestadt Rostock laufen ohne Komplikationen”, berichtet Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und zugleich Gemeindewahlleiter. “Ich bitte alle Rostockerinnen und Rostocker, am kommenden Sonntag auch von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.”

Am 22. September 2002 finden die Wahlen zum 15. Deutschen Bundestag und zeitgleich zum vierten Landtag von Mecklenburg- Vorpommern statt. Die Hansestadt Rostock bildet bei der Bundestagswahl den Wahlkreis 14. Bei der Landtagswahl ist die Hansestadt Rostock in vier Wahlkreise unterteilt (4, 5, 6 und 7). Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet. Wahlberechtigte, die aus besonderen Gründen am Wahltag nicht die Möglichkeit haben, ihr Wahllokal persönlich aufzusuchen, können per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Ein Antrag dazu befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

1.701 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den 171 Wahllokalen sowie in 18 Briefwahlvorständen der Hansestadt für einen reibungslosen Wahlvorgang sorgen. Wahlvorstände bestehen aus jeweils neun Personen: einem Vorsteher, einem stellvertretenden Vorsteher, einem Schriftführer, einem stellvertretenden Schriftführer sowie aus fünf Beisitzern. Die Wahlvorstände leiten die Wahlhandlung eigenverantwortlich und sind für die korrekte Ergebnisermittlung zuständig. Sie nehmen ihre Tätigkeit unparteiisch wahr und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie stellen darüber hinaus sicher, dass während der Wahlhandlung keine Beeinflussung der Wahlberechtigten erfolgt.

Zahlreiche Wahlhelfer haben sich zum wiederholten Male zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet. Darüber hinaus sind auch wieder zahlreiche Jung- und Erstwähler, darunter Schülerinnen und Schüler, zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit gewesen. So gibt es auch am 22. September 2002 im CJD Christophorus-Gymnasium zwei Wahllokale, die ausschließlich von Schülerinnen und Schülern geleitet werden. “Allerdings fehlen uns derzeit noch 21 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wer sich bereit findet, ein solches Ehrenamt zu übernehmen, kann sich beim Amt für Statistik und Wahlen melden”, so Senator Sebastian Schröder. Wahlhelfer erhalten in Rostock eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro, Wahlvorsteher erhalten 40 Euro. Bereitschaftserklärungen nimmt das Amt für Statistik und Wahlen in der Werftstraße 6 auch unter Tel. 0381 381-8302, Fax -8295 oder eMail amt.statistik.wahlen@rostock.de entgegen.

Die Wahlvorstände ermitteln nach dem Ende der Wahlhandlung, also nach 18 Uhr, das Ergebnis im Wahlbezirk. Dabei wird zunächst die Bundestagswahl und im Anschluss daran die Landtagswahl ausgezählt. Noch in der Wahlnacht wird das vorläufige Ergebnis der Wahlen ermittelt. Das endgültige Ergebnis sowie den Sieger des Direktmandates stellt der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl am 25. September 2002 um 16 Uhr in öffentlicher Sitzung im Rostocker Rathaus fest. Im Anschluss daran stellt der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl ebenfalls das endgültige Ergebnis für die vier Landtagswahlkreise sowie die vier Sieger der Direktmandate fest.

“Der Bundeskanzler und der Ministerpräsident werden nicht direkt, sondern durch den neuen Bundestag bzw. den neuen Landtag gewählt”, darauf weist Senator Sebastian Schröder hin. Sowohl bei der Bundestags- als auch bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Kandidat im Wahlkreis bestimmt. Direkt gewählt ist, wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Mit der Zweitstimme wählt der Wahlberechtigte die Landesliste einer Partei. Für die prozentuale Zusammensetzung des Bundestages bzw. des Landtages ist also die Zweitstimme maßgebend. Erreicht eine Partei bei der Landtagswahl mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich Sitze zustehen würden, wird der Landtag durch Ausgleichmandate vergrößert, bis die Relation des Wahlergebnisses wieder hergestellt ist. Bei der Bundestagswahl hingegen werden mögliche Überhangmandate einer Parteiliste nicht durch Ausgleichmandate anderer Parteien ausgeglichen. x x

   i