Home
Navigation

Bundestagswahl: Stimmabgabe mittels Wahlschein oder Briefwahl

Pressemitteilung vom 17.08.2005

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis 28. August 2005 ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zu diesem Datum keine Karte in seinem Briefkasten vorgefunden hat, sollte von der Möglichkeit der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis im Zeitraum vom vom 29. August bis zum 2. September 2005 bzw. von seinem Einspruchsrecht gegen das Wählerverzeichnis (Fristende ist der 2. September 2005) Gebrauch machen. Unter Angabe der Gründe kann der Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister, Hauptwahlbüro, Werftstraße 6, 18102 Rostock, geltend gemacht werden. 

Wahlberechtigte mit einer Wahlbenachrichtigung können damit am Wahltag in ihrem Wahlbezirk wählen. Wer bereits im Vorfeld weiß, dass er sich am Wahltag in einem anderen Wahlbezirk befinden wird, kann den Antrag auf Wahlschein stellen. Mit diesem Wahlschein kann die Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk im Bundestagswahlkreis 14 erfolgen. Möglich ist aber auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Briefwahlunterlagen versendet das Hauptwahlbüro an jede vom Wahlberechtigten angegebene Anschrift, also auch an die Urlaubsadresse.

Die Antragstellung für einen Wahlschein oder für Briefwahlunterlagen kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Die Möglichkeit der Beantragung per E-Mail unter hauptwahlbuero@rostock.de ist gegeben. Dabei sind die persönlichen Angaben (Anschrift, Geburtsdatum) und der Grund der Beantragung mitzuteilen. Noch einfacher geht es, wenn der im Internet unter der Adresse www.rostock.de bereitgestellte Antrag ausgefüllt wird.

Wer durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen will, muss sich vom Hauptwahlbüro der Hansestadt Rostock in der Werftstraße 6 den amtlichen weißen Stimmzettel, den amtlichen blauen Wahlumschlag sowie den amtlichen roten Wahlbriefumschlag beschaffen. Der gekennzeichnete Stimmzettel wird in den blauen Wahlumschlag gesteckt. Der verschlossene blaue Wahlumschlag und der unterzeichnete weiße Wahlschein werden in den roten Wahlbriefumschlag eingelegt. Auch dieser ist zu verschließen.

Der Wahlbriefumschlag muss so rechtzeitig an die angegebene Adresse gesendet (möglichst bis 15. September 2005 abschicken) oder im Hauptwahlbüro abgegeben werden, dass er dort spätestens am 18. September 2005 bis 18.00 Uhr vorliegt.

Wer möchte, kann seine Briefwahl auch im Hauptwahlbüro realisieren. Die Öffnungszeiten des Hauptwahlbüros sind:

Montag, 29. August 2005, von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 30. August 2005, von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 31. August 2005, von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 1. September 2005, von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 2. September 2005, von 8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 5. September 2005, von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 6. September 2005, von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 7. September 2005, von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 8. September 2005, von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 9. September 2005, von 8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 12. September 2005, von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag,13. September 2005, von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch,14. September 2005, von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag,15. September 2005, von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag,16. September 2005, von 8.30 bis 15.00 Uhr