Carl-Hopp-Straße: Tempo 30 für den Radverkehr und für mehr Sicherheit
Pressemitteilung vom
Die Carl-Hopp-Straße ist eine wichtige alltägliche Radverkehrsverbindung. Allerdings spiegelt sich diese Wichtigkeit nicht im Straßenraum wider, es fehlen entsprechend sichere Angebote für den Radverkehr. Daher wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert und die Beschilderung dementsprechend umgesetzt.
„Mit der übergangsweise verkehrsrechtlichen Begrenzung der Höchstgeschwindigkeiten auf Tempo 30 Kilometer pro Stunde wird eine wichtige Lücke des Radverkehrsnetzes zwischen dem Radweg in der Werftstraße und der Fahrradstraße im Knochenweg sowie dem Radweg Alter Hafen Süd geschlossen“, unterstreicht Holger Matthäus, Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau. „Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird die Sicherheit der Radfahrenden gestärkt. Sicherheit geht vor Geschwindigkeit“, so der Senator.
Begleitet wird diese Maßnahme ebenfalls von nicht amtlichen Hinweistafeln, die für die Lückenschlüsse erstellt wurden. Damit sollen die Sichtbarkeit des Radverkehrs und die Akzeptanz der Maßnahme unterstützt werden.
Mittelfristig soll die Carl-Hopp-Straße umgebaut werden. Die ist aufgrund der komplizierten Eigentumsverhältnisse im Straßenrandbereich anspruchsvoll. Parallel dazu wird der Radschnellweg zwischen dem Holbeinplatz und dem Schmarler Damm realisiert, um eine bedarfsgerechte Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.