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Das Amt für Umweltschutz informiert über Entsorgung von Bioabfällen

Pressemitteilung vom 16.04.2008

Im Jahr 2007 wurden rund 8.600 Tonnen Bioabfälle aus Rostocker Haushaltungen dem Kompostwerk Parkentin zugeführt. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur getrennten Sammlung von Abfällen und zur Verwertung von organischen Abfällen geleistet.
Nachdem in den Wintermonaten die Bioabfallbehälter 14-täglich entsorgt wurden, werden sie seit 31. März bis Ende November 2008 entsprechend § 13 Abs. 3 Abfallsatzung wieder wöchentlich entleert, um die unterschiedlichen Anfallmengen zu berücksichtigen. Die bisherigen Entsorgungstage in der Woche bleiben bestehen.
Zur Erhöhung der Akzeptanz der Bioabfallentsorgung durch die Bürger trägt ein sauberer Abfallbehälter bei. So erfolgt ab April 2008 die jährliche einmalige Reinigung der rund 11.100 Bioabfallbehälter durch die Stadtentsorgung Rostock GmbH, die im Rahmen der Abfallgebühren kalkuliert ist. Ziel ist die oberflächliche Abtötung von Keimen und die Reduzierung von Geruchsbelästigungen durch Anhaftungen in der Tonne. Die Reinigung der Abfallbehälter erfolgt mittels eines speziellen Behälterwaschwagens. Die Säuberung der Behälter wird unmittelbar nach der jeweiligen Entleerung durchgeführt.

Der Einsatz des Waschwagens erfolgt in der Regel ortsteilweise. Begonnen wird in der Südstadt und in Biestow. Welche Straßen am jeweiligen Tag auf dem Tourenplan stehen, kann bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH telefonisch unter 4593-100 erfragt werden.
Durch geeignete Maßnahmen, wie Nutzung von kompostierbaren Biobeutel, Ausschlagen der Behälter mit Papier oder Einwickeln der Bioabfälle in Papier, lässt sich die Verschmutzung der Bioabfallbehälter verhindern. Aber auch eine richtige Befüllung der Tonne mit den Abfällen, die für eine Kompostierung geeignet sind, trägt zur Sauberkeit bei.
Dies können z. B. sein:

  • Obst- und Gemüseabfälle, Eier- und Nussschalen,
  • Laub, Grasschnitt, zerkleinerte Zweige,
  • Schnittblumen- und Topfpflanzen sowie Blumenerde,
  • Teebeutel, Kaffeefilter,
  • Streu aus Kleintierkäfigen,
  • verschmutzte Haushalts- und Papiertaschentücher.

Besteht die Möglichkeit der Eigenkompostierung auf dem Grundstück kann nach entsprechender Anzeige bei der Unteren Abfallbehörde die gebührenmäßige Veranlagung ohne Bioab- fallbehälter erfolgen. Nach § 9 Abs. 1 Abfallsatzung ist innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel zwischen Eigenkompostierung und Nutzung der Biotonne bzw. umgekehrt nur einmal möglich.
Für vorübergehende erhöhte Mengen an pflanzlichen Abfällen (Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Staudenschnitt sowie Wildkräuter) kann der 120-l-kompostierbare Laubsack genutzt werden, der in der Gebührenstelle des Amtes im Gebäude der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Petridamm 25/26 erworben werden kann.

Für die Abgabe gibt es folgende Regelung:

  • drei gebührenfreie Laubsäcke für Grundstücke mit grundstücksbezogener Biotonne,
  • zehn gebührenfreie Laubsäcke für Grundstücke an Straßen mit einem überdurchschnittlichen Baumbestand unter Berücksichtigung der Verkehrswichtigkeit bei Nutzung der Biotonne .

Ein Bedarf darüber hinaus an Laubsäcken ist gebührenpflichtig, ebenso die generelle Abgabe von Laubsäcken bei Grundstücken auf denen Eigenkompostierung vorgenommen wird.
Nach § 6 Abs. 11 Nr. 3 Abfallgebührensatzung beträgt die Gebühr 3,27 EUR/Stück. Die Laubsäcke sind am Entleerungstag der Bioabfallbehälter öffentlich bereitzustellen.
Weitere Fragen zur Bioabfallentsorgung werden gern von der Unteren Abfallbehörde durch Holger Schmidt unter Tel. 381-7314 beantwortet.

Dr. Brigitte Preuß
Amtsleiterin