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Das neue Kindschaftsrecht - Konsequenzen für Trennung und Scheidung

Pressemitteilung vom 28.10.2005

Am 1. Juli 1998 trat das neue Kindschaftsrecht in Kraft. Zur Verbesserung der Situation von durch Trennung oder Scheidung betroffenen Kindern erließ der Gesetzgeber innerhalb der Kindschaftsrechtsform eine Reihe von Neuerungen. Im Umgang mit der Novellierung des Gesetzes treten Unsicherheiten auf. In der Situation einer Trennung oder Scheidung fehlt Eltern nicht selten der Überblick. Häufig ist der Verlust des Partners verbunden mit der Angst, nicht nur diesen, sondern eventuell auch das Kind zu verlieren. Dieser Kurs der Volkshochschule richtet sich an von Trennung oder Scheidung betroffene Eltern sowie Großeltern.

Darüber hinaus werden Elternpaare angesprochen, die sich noch uneinig bezüglich der Sorgerechtsform sind. Es wird der Frage nach der Umsetzung und Gestaltung des neuen Kindschaftsrechts in der Praxis aus der Perspektive aller betroffenen Institutionen wie Jugendamt, Verfahrenspfleger, Anwälte und Gericht nachgegangen. Insbesondere sollen Neuerungen im Bereich des Sorgerechts sowie des Umgangsrechts erläutert werden. Der Kurs findet am 7. und 14. November jeweils montags 17 bis 20 Uhr in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Kopenhagener Str. 5, statt. Anmeldungen sind bis spätestens 1. November 2005 in der Volkshochschule oder telefonisch unter 778570 vorzunehmen.