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Datenübermittlung und Widerspruchsrecht

Pressemitteilung vom 05.10.2011

Im Stadtamt Rostock, Abt. Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten (Meldebehörde), werden personenbezogene Daten über alle im Zuständigkeitsbereich (Hansestadt Rostock) wohnhaften Einwohner erhoben, registriert und verarbeitet.

Dies ist nach Maßgabe des Meldegesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LMG) erforderlich, um die Identität und Wohnung der Einwohner feststellen und nach- weisen zu können. Das Melderegister bildet die Grundlage für die Ausstellung von Personalaus- weisen und Reisepässen; für die Vorbereitung von Wahlen und für die Mitwirkung bei der Wehrüberwachung.

Aufgrund der Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Juli 2011 ergibt sich für betroffene Einwohner folgendes Widerspruchsrecht:

Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift

Die Betroffenen haben das Recht, gemäß § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes, gegen diese Datenübermittlung Widerspruch zu erheben
Der Widerspruch kann schriftlich bei der

Hansestadt Rostock
Stadtamt
Abteilung Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten
Neuer Markt 1,
18050 Rostock

eingereicht werden. Eine einmal eingetragene Übermittlungssperre bleibt bis auf Widerruf bestehen.

 

Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes