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Deutschprüfung zur Einbürgerung

Pressemitteilung vom 25.01.2008

Durch das am 28. August 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ergeben sich auch einige Änderungen im Einbürgerungsrecht. Diese Änderungen gelten für alle Einbürgerungsanträge, die nach dem 30. März 2007 gestellt worden sind. Erforderlich ist ab sofort regelmäßig der Nachweis von mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen auf dem Niveau der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).

Dies gilt sowohl für die Anspruchseinbürgerung als auch für die Ehegatteneinbürgerung. Im Vorbereitungskurs der Volkshochschule zur Einbürgerungsprüfung werden die Teilnehmer über den Aufbau und Inhalt der B1-Prüfung informiert. Sie erhalten Tipps zur Prüfung und werden spezielle Aufgaben, die in einer ähnlichen Form in der Prüfung erscheinen, lösen. Am Ende des Kurses werden sie eine Probeprüfung absolvieren, die anschließend ausgewertet wird.

Der Vorbereitungskurs wird vom 22. Februar 2008 bis 1. März 2008 freitags von 17 bis 20.30 Uhr und samstags von 9 bis 12.30 Uhr in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Alter Markt 19, durchgeführt. Die Einbürgerungsprüfung findet am 7. März 2008 statt und ist kostenpflichtig. Nähere Informationen und Anmeldungen in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Alter Markt 19, oder unter Telefon 4977024.