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Die Heimaufsichtsbehörde der Hansestadt Rostock informiert

Pressemitteilung vom 19.05.2006



Die Aufgaben der Behörde ergeben sich unmittelbar aus dem Heimgesetz. Dieses ist breit angelegt und umfasst neben der Prävention durch Information und Beratung auch ein Spektrum der Eingriffsverwaltung. Dadurch ist die Heimaufsichtsbehörde in der Lage auf die jeweilige Situation im Heim zu reagieren.

Pflichten und Aufgaben sind unter anderem:

-    die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen;
-    die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und -verantwortung der Bewohner zu fördern;
-    Einhaltung der Mindestanforderungen;
-    Abschluss qualifizierter Heimverträge ;
-    Mitwirkung der Heimbewohner sicherzustellen;
-    Zusammenarbeit mit den Trägern und Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den Trägern der Sozialhilfe;
-    die Erstellung von Tätigkeitsberichten im Rhythmus von zwei Jahren.

In die Zuständigkeit der Rostocker Heimaufsicht fallen derzeit 40 Einrichtungen mit einer Kapazität von ca. 1.870 Plätzen.

Diese Einrichtungen gliedern sich in:

-    18 Pflegeheime mit 1.590 Bewohnern
-    2 Einrichtungen mit Mischcharakter mit 104 Bewohnern
    (Psychiatrisches Pflegeheim, Krabbehaus sowohl Pflege als auch Wohnheim)
-    13 Wohnheime mit 272 Bewohner
-     4 Einrichtungen der Tagespflege mit 60 Betreuungen
-    2 Einrichtungen Urlaubs- und Verhinderungspflege mit 19 Plätzen
-    1 Hospiz mit 10 Plätzen

Im Berichtszeitraum 2004/2005 wurden alle Einrichtungen, wie im Gesetz gefordert, mindestens einmal jährlich kontrolliert. Hinzu kommen diverse Nachschauen.

Pflegeskandale aus anderen Regionen, über die hin und wieder in der Presse zu lesen ist, können derzeit für die Hansestadt Rostock ausgeschlossen werden.

Gemäß § 22 Abs. 3 Heimgesetz ist die Heimaufsichtsbehörde verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, der von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach entsprechender Veröffentlichung zur Kenntnis genommen werden kann.

Der ausführliche Bericht ist während der Sprechzeiten des Stadtamtes oder nach vorheriger Terminabsprache im Zeitraum

vom 8. bis 19.Mai 2006

im Stadtamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, Charles-Darwin-Ring 6, 18057 Rostock bei Frau Krawetzke, Zimmer 133, oder bei Herrn Kunze, Zimmer 134, einzusehen.

Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes