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Drei Vorschläge zum Interessenbekundungsverfahren Kunsthalle eingegangen

Pressemitteilung vom 03.04.2007

Zum Interessenbekundungsverfahren Kunsthalle Rostock sind mit Ablauf der Frist Anfang April insgesamt drei Vorschläge eingegangen. Eine mit Fachleuten besetzte Bewertungskommission wird diese in der kommenden Woche bewerten, teilt Rostocks Senatorin für Kultur, Schule und Sport, Ida Schillen mit.

Mit dem Anfang des Jahres gestarteten Interessenbekundungsverfahren will die Hansestadt Rostock Kapital und Kompetenz von Dritten einwerben. Es soll geklärt werde, ob, inwieweit unter welchen Bedingungen private Beteiligte in den Betrieb der Kunsthalle eingebunden werden können. Dies kann eine mögliche Sanierung der Kunsthalle einschließen.
Betrieb und Gebäude der Kunsthalle sollen zu einem überregional bedeutsamen Zentrum der modernen und zeitgenössischen Kunst in Mecklenburg-Vorpommern ausgebaut werden. Das Museumsgut verbleibt im Eigentum der Hansestadt Rostock. Vor dem Hintergrund der Konsolidierung der städtischen Finanzen sollte das Konzept eine deutliche Verringerung des städtischen Zuschusses ausweisen.