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DritteDirektwahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 19.10.2011

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,

am 05. Februar 2012 findet die dritte Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock statt. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer künftig die Hansestadt Rostock als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister lenken und leiten soll. Durch die unmittelbare Wahl legen Sie den Grundstein für wesentliche politische, wirtschaftliche oder soziale Entscheidungen.

Da die Wählerinnen und Wähler in unserem demokratischen Gemeinwesen die Wahldurchführung in Wahlräumen und die Feststellung der Ergebnisse in Wahlbezirken selbst organisieren, werden etwa 1.400 engagierte Wahlhelfer benötigt.

Für jeden der 171 allgemeinen Wahlbezirke und 19 Briefwahlbezirke ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören der Wahlvorsteher, sein Stellvertreter sowie fünf bis sieben Beisitzer. Aus der Mitte der Beisitzer werden der Schriftführer und der stellvertretende Schriftführer bestimmt.

Fungieren als Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte. Wahlberechtigt zur Oberbürgermeisterwahl sind alle Deutschen oder Angehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in der Hansestadt Rostock eine Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Wahlausschuss sein.

Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, muss im Vorfeld eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme des Ehrenamtes in einem Wahlvorstand vollständig ausfüllen, persönlich unterschreiben und an die auf dem Vordruck angegebene Adresse senden. Da es bei der Oberbürgermeisterwahl zur Stichwahl kommen kann, müssen sich alle Wahlhelfer auf einen erneuten Einsatz am 19. Februar 2012 einstellen.

Die eingehenden Bereitschaftserklärungen werden von den Mitarbeitern der Wahlhelferverwaltung ab Mitte November bearbeitet. Dorthin können Sie sich auch mit Ihren Fragen unter nachstehender E-Mail-Adresse wenden:

wahlhelfer@rostock.de

Die Anfragen per E-Mail werden bereits jetzt beantwortet.

Die Berufung in ein Wahlehrenamt zur Oberbürgermeisterwahl erfolgt etwa ab Dezember. Mit dem Berufungsschreiben erhalten Sie die Angaben zu Ihrer Funktion, zu Ihrem Einsatzort und zu Ihrer Einsatzzeit. Die Wahlvorsteher, stellvertretenden Wahlvorsteher und Schriftführer bekommen gleichzeitig eine Einladung zur Wahlhelferschulung. Informieren Sie uns bitte mittels Bereitschaftserklärung, welchen Schulungszeitpunkt (10 oder 18 Uhr) Sie wahrnehmen möchten. Die Schulungen finden im Januar statt.

Nach den wahlrechtlichen Vorschriften ist die Gemeindewahlbehörde befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Eine Datei derjenigen Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, darf auch für künftige Wahlen angelegt werden. Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. In der Bereitschaftserklärung und im Berufungsschreiben wird auf das Widerspruchsrecht schriftlich hingewiesen.

In Würdigung des Ehrenamtes wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung für den Wahlvorsteher von 40 EUR, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer von 35 EUR sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 EUR gewährt, die nach dem Wahltag zeitnah überwiesen wird.

Bei Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes wird unter Verwendung des Anmeldeformulars um schriftliche Erklärung gebeten gegenüber der:

Hansestadt Rostock
Büro des Oberbürgermeisters
Bereich Grundsatz/ Wahlen
- Wahlhelferverwaltung -
18050 Rostock

Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit entschieden haben und wünschen viel Erfolg bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Die Interessierten möchten wir ermutigen ein Wahlehrenamt zu übernehmen. Das Formular für eine Bereitschaftserklärung befindet sich außerdem auf der Internetseite der Hansestadt Rostock unter www.rostock.de/wahlen, es kann vervielfältigt und weitergereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindewahlbehörde