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Effiziente Verwaltungsarbeit angestrebt – OB Roland Methling lässt Schiebebeschluss zur Organisationsverfügung prüfen

Pressemitteilung vom 21.08.2012

Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling wird den „Schiebebeschluss /Vorläufige Untersagung Umsetzung Organisationsverfügung“ des Verwaltungsgerichtes Schwerin auf eine mögliche Beschwerde prüfen lassen. „Erfahrungen der Hansestadt Rostock zeigen, dass sich bei vergleichbaren Verfahren entgegen den üblicherweise erwarteten Gepflogenheiten auch Eilverfahren beim Gericht deutlich über ein Jahr hinziehen können. Effiziente Verwaltungsarbeit ist unter diesen Bedingungen nicht möglich“, unterstreicht der OB. Darüber hinaus zeigte sich der OB überrascht über die Begründung des Gerichts, da diesem noch nicht einmal der Verwaltungsvorgang vorliegt, sondern lediglich die einseitige Darstellung der Antragstellerin.