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Ehrenamtliche Richter gesucht

Pressemitteilung vom 08.12.2000

8. Dezember 2000

Ehrenamtliche Richter gesucht

Ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Schwerin und das Oberverwaltungsgericht Greifswald werden derzeit noch gesucht. Diese Gerichte sind zuständig beispielsweise für das Baurecht, Abgabenrecht, Umweltrecht, Ausländerrecht und das Recht der offenen Vermögensfragen.

Bis zum Frühjahr 2001 bereitet die Hansestadt Rostock Vorschlagslisten für die Wahlperiode 2001 bis 2005 vor. Interessenten können sich beim Rechtsamt der Hansestadt Rostock, Telefon 3 81 11 12, bewerben. Zu den Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Richterschaft zählen unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 30 Jahren bei Beginn der Amtsperiode und eine Mindestwohnsitzdauer im Gerichtsbezirk von einem Jahr.

Die Anwärter dürfen nicht als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit gearbeitet haben. Auch Personen, die wegen einer Tat angeklagt sind, die für ein öffentliche Amt nicht tragbar sind, kommen dafür nicht in Frage. Nicht bewerben dürfen sich Richter, Beamte, und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte und Notare. Auch Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden und gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, kommen für diese Ämter nicht in Frage.

Bis zum Frühjahr 2001 soll die Hansestadt Rostock 72 ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Schwerin und zehn für das Oberverwaltungsgericht Greifswald vorschlagen. Diese Vorschlagslisten müssen mindestens doppelt so viele Anwärter enthalten, als dann letztlich Ehrenämter vergeben werden.