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Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2001/2002

Pressemitteilung vom 11.01.2001



Auf der Grundlage des Schulgesetzes M-V vom 15. Mai 1996, des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst M-V vom 19. Juli 1994 und der Schulgesundheitspflege-VO vom 10. 7. 1996 werden alle Kinder, die im Jahre 2001 schulpflichtig werden, vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes untersucht.

Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, erhalten den Untersuchungstermin über die Kindertagesstätte. Eltern von Hauskindern und Nachzüglern müssen sich selbst um einen Untersuchungstermin im Gesundheitsamt bzw. den Außenstellen bemühen.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben.

Terminvergabe

für Stadtmitte, Reutershagen, Südstadt, Brinckmansdorf, Dierkow und Toitenwinkel
im Gesundheitsamt, St.-Georg-Straße 109, Haus I, Zimmer 108
Tel. (03 81) 3 81-53 36

für die Stadtteile im Nordwesten
in der Außenstelle Lütten Klein, Ärztehaus Rigaer Straße 21
Tel. (03 81) 72 43 45 montags von 13 Uhr bis 17 Uhr

für Warnemünde und Markgrafenheide
in der Außenstelle Kurhausstraße 1
Tel. (03 81) 5 19 16 20 montags von 13 Uhr bis 17 Uhr

Dr. med. Ingrid Müller
Amtsärztin