Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2003/2004
Pressemitteilung vom
Auf der Grundlage des Schulgesetzes M-V vom 15. Mai 1996, in novellierter Ausgabe vom 24. April 2002, des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst M-V vom 19. Juli 1994 unter Berücksichtigung der Änderungen durch Art. 2 des Gesetzes vom 6. Juli 2001 und der Schulgesundheitspflege-VO vom 10.07.1996 werden alle Kinder, die im Jahre 2003 schulpflichtig werden, vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes untersucht. Diese Untersuchung findet in der Schule statt, in der die Kinder angemeldet wurden. Sie werden dazu von der Schule schriftlich eingeladen. Der Zeitraum erstreckt sich über die Monate Januar bis Ende Mai.
Ausnahme: Für Kinder, die einen Sonderkindergarten besuchen oder integrativ in den Kindertagesstätten gefördert werden, findet die Untersuchung in der jeweiligen Kindertagesstätte statt. Die Termine erhalten Sie über die Kindertagesstätte.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben. Dr. Sabine Bitter
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