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Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2007/2008

Pressemitteilung vom 17.11.2006

Öffentliche Bekanntmachung Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2007/2008

Auf der Grundlage des Schulgesetzes M-V vom 15. Mai 1996, in novellierter Ausgabe vom 24. April 2002, des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst M-V vom 19. Juli 1994 unter Berücksichtigung der Änderungen durch Art. 2 des Gesetzes vom 6. Juli 2001 und der Schulgesundheitspflege-VO vom 10.07.1996 werden alle Kinder, die im Jahre 2007 schul- pflichtig werden, vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes untersucht. Diese Untersuchung findet in der Schule statt, in der die Kinder angemeldet wurden. Sie werden dazu von der Schule schriftlich eingeladen. Der Zeitraum erstreckt sich über die Monate Dezember 2006 bis Mai 2007.

Ausnahme:
Für Kinder, die einen Sonderkindergarten besuchen oder integrativ in den Kindertagesstätten gefördert werden, findet die Untersuchung in der jeweiligen Kindertagesstätte bzw. im Gesundheitsamt statt. Die Termine erhalten Sie über die Kindertagesstätte.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben, ebenso für Kinder, die im Jahre 2006 zurückgestellt wurden.

Dr. Christiane Haufe
Amtsärztin