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Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2011/2012

Pressemitteilung vom 21.12.2010

Alle Kinder, die im Jahre 2011 schulpflichtig werden, nehmen vor der Einschulung an einer Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes teil, informiert das Gesundheitsamt. Diese Untersuchung findet in der Schule statt, in der die Kinder angemeldet wurden. Sie werden dazu von der Schule schriftlich eingeladen. Der Zeitraum erstreckt sich über die Monate Januar bis Juni 2011. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die einen Sonderkindergarten besuchen oder integrativ in den Kindertagesstätten gefördert werden. Hier findet die Untersuchung im Gesundheitsamt statt. Sie werden dazu schriftlich eingeladen. Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben, ebenso für Kinder, die im Jahre 2010 zurückgestellt wurden.