Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2012/2013
Pressemitteilung vom
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 19.07. 1994, der Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen vom 10.07.1996 und dem Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern i.d.F. vom 13.02.2006, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.02. 2009, werden alle Kinder, die im Jahre 2012 schulpflichtig werden, vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes untersucht.
Diese Untersuchung findet in der Schule statt, in der die Kinder angemeldet wurden. Sie werden dazu von der Schule schriftlich eingeladen. Der Zeitraum erstreckt sich über die Monate Januar 2012 bis Juni 2012.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben, ebenso für Kinder, die im Jahre 2011 zurückgestellt wurden.
Dr. med. Markus Schwarz
Amtsleiter Gesundheitsamt