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Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2009/2010

Pressemitteilung vom 08.12.2008

Alle Kinder, die im Jahre 2009 die Schulpflicht erreichen, werden vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes untersucht. Diese Untersuchung findet zwischen Januar und Juni 2009 in der Schule statt, in der die Kinder angemeldet wurden, teilt das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock mit. Die Mädchen und Jungen werden dazu von der Schule schriftlich eingeladen. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die einen Sonderkindergarten besuchen oder integrativ in den Kindertagesstätten gefördert werden. Hier findet die Untersuchung im Gesundheitsamt statt. Sie werden dazu schriftlich eingeladen. Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben, ebenso für Kinder, die im Jahre 2008 zurückgestellt wurden.