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Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2012/2013

Pressemitteilung vom 20.12.2011

Alle Kinder, die im Jahr 2012 schulpflichtig werden, müssen vor ihrer Einschulung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes untersucht werden. Diese Untersuchung findet im Zeitraum von Januar bis Juni 2012 in der Schule statt, in der die Kinder angemeldet wurden, teilt das Gesundheitsamt Sie werden dazu von der Schule schriftlich eingeladen.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben, ebenso für Kinder, die im Jahre 2011 zurückgestellt wurden.

Die Untersuchung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 1994, der Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie zahnärztliche Untersuchungen vom 10. Juli 1996 und dem Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 13.