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Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2015/2016

Pressemitteilung vom 30.10.2014

Alle Kinder, deren Schulpflicht im Jahr 2015 beginnt, werden vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes untersucht. Darauf weist das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock hin.

Die Untersuchung findet in der Schule statt, in der die Kinder angemeldet wurden. Sie werden dazu von der Schule schriftlich eingeladen. Der Zeitraum erstreckt sich über die Monate Dezember 2014 bis Mai 2015. Für Kinder, die einen Sonderkindergarten besuchen oder integrativ in den Kindertagesstätten gefördert werden, findet die Untersuchung im Gesundheitsamt statt. Sie werden dazu schriftlich eingeladen.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben, sowie für Kinder, die im Jahre 2014 zurückgestellt wurden.

Grundlagen für die Einschulungsuntersuchungen sind das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 1994, die Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen vom 10. Juli 1996, geändert am 9. Juli 2011, und das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 13. Februar 2006, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Februar 2009.