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Eintragung der Steuerklasse II für Alleinerziehende

Pressemitteilung vom 09.12.2005

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 wurde ein neuer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 b EStG) eingeführt. Hierzu fanden durch die Meldebehörden und Finanzämter umfangreiche Überprüfungen der Steuerklasse II auf Grund der gesetzlichen Neuregelung statt.

Allen Berechtigten konnte für die Jahre 2004 und 2005 die Steuerklasse II bescheinigt werden. Auch für das Jahr 2006 kann die Steuerklasse II unter den Voraussetzungen des § 24 b EStG auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Die Eintragung der Steuerklasse II erfolgte nicht automatisch. Alle Rostocker Bürger, denen auch für das Jahr 2006 die Steuerklasse II zugestanden hätte, weil minderjährige Kinder im Haushalt leben und die die Steuerklasse I auf der Lohnsteuerkarte für 2006 eingetragen haben, wenden sich bitte an die für die Hansestadt Rostock zuständigen Ortsämter. Das Finanzamt ist nur zuständig für die Eintragung der Steuerklasse II für im Haushalt lebende Kinder über 18 Jahre.