Einwohnerinnen- und Einwohnerversammlung zum Thema Warnowtunnel
Pressemitteilung vom
Donnerstag, 9. Dezember 2004, um 18 Uhr im Rathaus
Die Erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters, Ida Schillen, lädt zu einer Einwohnerinnen- und Einwohnerversammlung in das Rathaus, um über das Thema Warnowtunnel zu informieren. "Einwohnerinnen und Einwohner haben ein Recht auf eine transparente Informationspolitik aus dem Rathaus", so Ida Schillen. Sie wird über die Ausgangslage und die ursprünglichen Absichten, die tatsächliche Entwicklung und die aktuelle Position der Hansestadt Rostock zur Warnowquerung berichten.
Die Einwohnerversammlung ist in der Kommunalverfassung als Mittel einer bürgernahen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Da heißt es: "§ 16 (1) Der Bürgermeister unterrichtet die Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde. Zu diesem Zweck sollen Einwohnerversammlungen abgehalten sowie andere geeignete Formen einer bürgernahen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit angewendet werden. Das Nähere regelt die Hauptsatzung." In der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock ist geregelt: "§ 2 (1) Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten, insbesondere durch Einwohnerinnen- und Einwohnerversammlungen und durch das Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock."