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Elektronische Melderegisterauskunft

Pressemitteilung vom 13.11.2007

Seit 1. November 2007 wird im Land Mecklenburg-Vorpommern die elektronische Melderegisterauskunft mit der Kreditkartenzahlfunktion angeboten. Das bedeutet, dass jeder Bürger auch von zu Hause aus über das Internet Auskünfte über Namen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner erfragen kann.

Rechtsgrundlage für die elektronische Melderegisterauskunft ist § 34 a des Meldegesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LMG M-V). Der Zugang erfolgt über das Dienstleistungsportal des Landes (www.service.m-v.de, dort unter dem Pfad Lebenslagen/Bürger/ Melderegisterauskunft). Derjenige, der eine Auskunft erhalten möchte, meldet sich dort mit einem selbst gewählten Benutzernamen und Passwort an. Danach steht die Melderegisterauskunft als Service bereit und kann genutzt werden. Nach Eingabe der Daten der angefragten Person wird die Zahlung mittels Kreditkarte durchgeführt und erst danach die Auskunft erteilt. Die Kreditkartendaten, die nicht gespeichert werden, müssen je Anfrage eingegeben werden. Eine Anfrage kostet gemäß der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums 5,50 Euro zuzüglich der Transaktionskosten des elektronischen Zahlungsverkehrs in Höhe von 0,44 Euro für das Kreditkartenverfahren.