Elf Schiedsstellen arbeiten erfolgreich in Rostock
Pressemitteilung vom
15. Januar 2003
Elf Schiedsstellen arbeiten erfolgreich in Rostock
Die Institution der Schiedsmänner und Schiedsfrauen wurde vor über 175 Jahren ins Leben gerufen. Moderne Ländergesetze und Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Justizministerien regeln inzwischen die Verfahren.
Was ist eine Schiedsstelle?
Die Schiedsstelle ist eine Schlichtungsstelle, die vor dem Gang zum Gericht die Chance bietet, Auseinandersetzungen beizulegen. Sie arbeitet für die streitenden Parteien völlig unparteiisch.
Wo gibt es Schiedsstellen in Rostock?
In Rostock arbeiten zur Zeit 22 Schiedspersonen ehrenamtlich in elf Schiedsstellen. Sie werden durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, und hier speziell durch die Direktoren verschiedener Amtsgerichte, ausgebildet. Welche Schiedsstelle für den einzelnen Bürger zuständig ist, kann über die Ortsämter oder die Rechtsstelle der Hansestadt Rostock bzw. über das Rostocker Amtsgericht erfragt werden.
Was kann durch eine Schiedsstelle geschlichtet werden?
Die Schiedsstelle kann genutzt werden bei Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage.
Was sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten?
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind Streitigkeiten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor den Gerichten nach der Zivilprozessordnung entschieden werden müssen. Eine Schlichtungsverhandlung vor der Schiedsstelle kann zum Beispiel bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche geführt werden. Vermögensrechtliche Dinge sind zum Beispiel Ansprüche aus Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und auf Herausgabe von Sachen.
Auch nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wie die Beachtung der Hausordnung oder die Wahrung nachbarrechtlicher Belange können Gegenstand einer Schlichtungsverhandlung sein. Dazu gehören beispielsweise Belästigungen durch Laub, Lärm, Rauch und Grenzabstände von Pflanzen.
In Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen, oder wenn der Anspruch aus einer Familien-/Kindschaftssache herrührt oder Streitigkeiten, an denen Behörden oder Organe des Bundes, Landes und Gemeinden beteiligt sind, ist die Schiedsstelle nicht zuständig.
In welchen Fällen kann ein Sühneverfahren durchgeführt werden?
Bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Übler Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann ein Sühneverfahren durchgeführt werden.
Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von elf Euro erhoben. Kommt ein Vergleich zustande beträgt die Gebühr 21 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse und des Umfangs bzw. der Schwierigkeit des Falls höchstens 36 Euro betragen.
Welche Vorteile bringt den Bürgern eine Schiedsstelle?
Schiedsmänner und Schiedsfrauen erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von weit über 50 Prozent der an sie herangetragenen Konfliktfälle. Von der Hand zu weisen ist natürlich auch nicht, dass es im Falle des Schlichtungserfolges zu einer höheren Befriedung der ursprünglich Streitenden kommt als nach einer Entscheidung durch ein Urteil. Die Arbeit der Schiedsmänner und Schiedsfrauen unterliegt der ständigenAufsicht und Qualitätskontrolle durch den Direktor des Amtsgerichts. Ein besonderer Vorteil ist für den Bürger, dass die Schiedsmänner und Schiedsfrauen sehr bürgernah arbeiten und auch nach Feierabend erreichbar sind. x x
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