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Elternbefragung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren

Pressemitteilung vom 12.04.2012

Das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock führt in der Zeit vom 16. April bis 11. Mai 2012 eine Elternbefragung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren durch. Insgesamt 1.000 Rostocker Familien, die ein Kind in dem entsprechenden Alter haben, erhalten entsprechende Post aus dem Rathaus. Die angeschriebenen Eltern werden gebeten, auch dann an der Befragung teilzunehmen, wenn sie sich bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes keine Betreuung wünschen oder wenn sie bereits ein passendes Angebot gefunden haben. Der ausgefüllte vierseitige Fragebogen kann bis zum 11. Mai 2012 kostenfrei an die Hansestadt Rostock zurückgesandt werden.

Für eine passgenaue Planung des notwendigen Betreuungsangebotes ist es wichtig, dass sich möglichst viele Familien an der Befragung beteiligen. Je mehr Antworten eingehen, desto genauer wird das Ergebnis der Auswertung ausfallen und umso besser kann die Hansestadt Rostock sich auf den voraussichtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den nächsten Jahren vorbereiten.

Alle Kommunen und Landkreise sind aufgrund des 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetzes als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Planung der notwendigen Plätze in der Kinderbetreuung verpflichtet. Ab kommendem Jahr wird jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege haben.