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Entgelte Rettungsdienst der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 17.06.2009

gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009

Auszug aus dem Vertrag nach § 11 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 01.07.1993, zuletzt geändert am 17.12.2003

„§ 4 Vergütung

(1) Für die Benutzung der vom Vertrag erfassten Rettungsmittel werden folgende Benutzungsentgelte vereinbart:

 

  Benutzungsentgelte
01.01. - 30.04.2009
Benutzungsentgelte
01.05. - 31.12.2009
jahresdurchschnittliche
Benutzungsentgelte
ab 01.01.2010
KTW ** 103,00 EUR 103,00 EUR 103,00 EUR
RTW ** 371,00 EUR 371,00 EUR 371,00 EUR
Inkubator * 104,00 EUR 371,00 EUR 371,00 EUR
NEF ** 266,00 EUR 266,00 EUR 266,00 EUR
NAW ** 783,00 EUR 783,00 EUR 783,00 EUR

* nur für Transporte zwischen den Kliniken in HRO

Für Krankentransporte wird zusätzlich ab dem 31. Kilometer ein Benutzungsentgelt in Höhe von 1,00 EUR je gefahrenen Kilometer vereinbart. Bei Transporten von mehreren Patienten wird die Vergütung gleich- mäßig auf diese aufgeteilt. Die Vergütung mit dem Benutzungsentgelt KTW erfolgt auch für Einsätze nach § 3, Abs. 2, Satz 2. Bei der Versorgung mehrerer Patienten durch den Notarzt am selben Notfallort ist das NEF-Entgelt gleichmäßig auf die versorgten Patienten aufzuteilen.“

**
KTW = Krankentransportwagen
RTW = Rettungstransportwagen
NEF = Notarzteinsatzfahrzeug
NAW = Notarztwagen