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Entgelte Rettungsdienst der Hansestadt Rostock,

Pressemitteilung vom 23.11.2005



gültig vom

1. Januar bis 31. Dezember 2005
Auszug aus dem Vertrag nach § 11 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 1993, geändert am 29. Mai 1998, letztmalig geändert
am 24. Oktober 2001 "§ 5 Vergütung

(1) Für die Benutzung der vom Vertrag erfassten Rettungsmittel werden folgende Benutzungsentgelte ab dem 1. Januar 2005 vereinbart:
  Benutzungsentgelte jahresdurchschnittliche Benutzungsentgelte    01.01. - 31.07.2005 01.08. - 31.12.2005 ab 01.01.2006 KTW 131,00 Euro 70,00 Euro 103,00 Euro RTW 343,00 Euro 410,00 Euro 372,00 Euro Inkubator* 78,00 Euro 78,00 Euro 78,00 Euro NEF 203,00 Euro 203,00 Euro 203,00 Euro NAW 590,00 Euro 600,00 Euro 605,00 Euro        

* nur für Transporte zwischen den Kliniken in HRO

Für Krankentransporte wird zusätzlich ab dem 16. km ein Benutzungsentgelt in Höhe von 1,00 Euro je gefahrenem Kilometer vereinbart.
Bei Transporten von mehreren Patienten wird die Vergütung gleichmäßig auf diese aufgeteilt. Die Vergütung mit dem Benutzungsentgelt KTW erfolgt auch für Einsätze nach § 3, Abs. 2, Satz 2.“

*1KTW    =    Krankentransportwagen
    RTW    =    Rettungstransportwagen
    NEF    =    Notarzteinsatzfahrzeug
    NAW    =    Notarztwagen