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Entgeltordnung der Hansestadt Rostock für die Ausgabe der Angelberechtigungsscheine

Pressemitteilung vom 09.12.2005



Öffentliche Bekanntmachung

§ 1 Allgemeines

Für die Erteilung von Angelberechtigungsscheinen auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern, für die die Hansestadt Rostock die Fischereirechte besitzt, werden nach Maßgabe der folgenden Regelungen Entgelte erhoben.

§ 2 Zahlungspflichtige

Zur Zahlung der Entgelte sind die zur Ausübung des Angelns berechtigten Angelfischerinnen und Angelfischer verpflichtet.

§ 3 Bemessung der Entgelte

Für die Erteilung der Angelberechtigungsscheine ist ein Entgelt an die Hansestadt Rostock zu entrichten. Dieses beträgt:

a) für eine Tagesangelberechtigung     2,00 EURO    

b) für eine Wochenangelberechtigung     4,00 EURO    

c) für eine Monatsangelberechtigung (gültig
für 28 aufeinander folgende Tage)    10,00 EURO

d) für eine Jahresangelberechtigung     15,00 EURO.    

§ 4 Fälligkeit der Entgelte

Die Entgelte im Sinne des § 3 sind im Voraus zu entrichten. Sie werden bei der Aushändigung des Angelberechtigungsscheines fällig.

§ 5 Rückzahlung von Entgelten

Entgelte werden nicht erstattet.

§ 6 In-Kraft-Treten

Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Rostock, 18. Dezember 2005

Roland Methling
Oberbürgermeister