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Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 24.03.2006



Jetzt kostenfrei ins Museum
Bürgerschaft beschloss neue Entgeltordnung für die Kunsthalle
und das Kulturhistorische Museum

Rostocks Städtische Museen öffnen ab heute kostenfrei. Die neue, von der Bürgerschaft am 1. März beschlossene Entgeltordnung gilt zunächst für zwei Jahre im Kulturhistorischen Museum und in der Kunsthalle. Für beson- ders aufwändige Ausstellungen, Führungen kann allerdings ein Eintrittsgeld festgelegt werden. Ermäßigungen werden gewährt. So können Kinder unter sechs Jahren auch unter diesen Bedin- gungen kostenfrei ins Museum. Auch Gruppenführungen für angemeldete Kindertagesstätten und allgemein bildende Schulen sind entgeltfrei. Weitere Informationen unter Kunsthalle: Telefon 381-7000/-7008, Fax 8016288, Kulturhistorisches Museum: Telefon 203590, Fax 2035913, E-Mail kulturhistorisches.museum@ rostock.de.

Öffentliche Bekanntmachung
Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock

§ 1 Allgemeines

(1) Der Geltungsbereich umfasst die Museen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock - Städtische Museen.

(2) Für den Besuch und die Inan- spruchnahme dieser Einrichtun- gen werden Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben.

§ 2 Entgeltpflicht

Für den Besuch, die Nutzung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen einer öffentlichen Einrichtung oder eines Teiles der öffentlichen Einrichtung werden Entgelte erhoben nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entgelttarifs, welcher Bestandteil dieser Entgeltordnung ist. Abwei- chungen hiervon sind in begrün- deten Fällen zulässig.

§ 3 In-Kraft-Treten

(1) Die Entgeltordnung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Entgelt- ordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock vom 18. Mai 2001, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 11 am 30. Mai 2001, außer Kraft

§ 4 Gültigkeitsdauer

Die Entgeltfreiheit für den Besuch der Städtischen Museen gilt ab Veröffentlichung der Entgeltordnung für 2 Jahre.
Rostock, 15. März 2006

Roland Methling
Oberbürgermeister

Anlage

Anlage - Entgelttarif zu § 2 Entgeltordnung
Entgelttarif zur Entgeltordnung

Der Besuch aller Einrichtungen der Städtischen Museen ist grundsätzlich entgeltfrei. Folgende Ausnahmen zu dieser Regelung sind zulässig:

A) Entgelte für Veranstaltungen
Für Veranstaltungen - z. B. Vortragsveranstaltungen, museumspädagogische Veranstal- tungen, Matineen oder sonstige Sonder-Veranstaltungen - kann je nach Aufwand und Charakter ein Entgelt erhoben werden. Das gilt in gleicher Weise für Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen und -partnern durchgeführt werden.
                            2,00 - 5,00 EUR

B) Entgelte für besonders aufwändige Ausstellungen         2,00 - 20,00 EUR
In begründeten Fällen und bei besonders aufwändigen Ausstellungen kann ein Eintritts- entgelt für die Einzelkarte für die Dauer- und Sonderausstellungen festgelegt werden.

Ermäßigungen:

100 % Ermäßigung des Entgelts für Veranstaltungen und Ausstellungen erhalten:
-    Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
-    Journalistinnen und Journalisten mit gültigem, anerkanntem Presseausweis,
-    Mitglieder des ICOM, des Deutschen Museumsbundes und des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern mit gültigem Ausweis.
50 % Ermäßigung des Entgelts für Veranstaltungen und Ausstellungen erhalten auf Nachweis:
-    Schwerbehinderte mit Begleitperson,
-    Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende bis zum 26. Lebensjahr,
-    Inhaberinnen und Inhaber des Warnow-Passes,
-    Rentnerinnen und Rentner,
-    Gruppen ab 10 Personen.   

C) Entgelte für Führungen

1.    Geschlossene Führung nach Anmeldung (max. 25 Personen) (jeweils ggf. zzgl. Sondereintritt)                         30,00 EUR

2.    Gruppenführungen für angemeldete Kindertagesstätten und allgemein bildende Schulen sind entgeltfrei.   

3.    Öffentliche Führungen
    Bei öffentlichen Führungen wird ein Entgelt
    je Person bis zu                         3,00 EUR
    erhoben, unabhängig davon, ob die Person ermäßigungsberechtigt ist.

4.    Bei aufwändigen Ausstellungen können abweichende Regelungen getroffen werden.   

D) Sonstige Entgelte

1 Recherchen, Auskünfte
Für wissenschaftliche Recherchen, Nachforschungen und schriftliche Auskünfte durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtischen Museen wird bei einem Zeitaufwand von mehr als 15 Minuten für jede angefangene halbe Arbeitsstunde ein Entgelt in Höhe von                              25,00 EUR
erhoben.

2 Fotografieren
2.1 Das Fotografieren für gewerbliche Zwecke/Veröffentlichungen bedarf einer vorheri- gen vertraglichen Regelung zwischen der Fotografin bzw. dem Fotografen und der Leitung des Museums oder einer von ihr beauftragten Person.
Die Nutzungsrechte bleiben bei dem Museum.
2.2 Für das Anfertigen von Fotografien und Positiven werden nachfolgende Entgelte erhoben:
Fotografien
für die erste Aufnahme                     bis 35,00 EUR
jede weitere Aufnahme                     2,00 EUR
Vergrößerungen (gestaffelt 18x24 cm
bis 50x60 cm)                         ab 5,00 EUR
Farbdiapositive (Neuaufnahme
Kleinbild 9x12 cm   
für die erste Aufnahme                      ab 45,00 EUR
für jede weitere Aufnahme                     2,50 EUR

Entwicklungs- und Fotoarbeiten, für die die Museen Dritte beauftragen müssen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Negative und Nutzungsrechte verbleiben bei der Hansestadt Rostock.

3 Kopieren
Für das Anfertigen von Kopien werdennachfolgende Entgelte erhoben.

3.1 für Papierkopien oder Papierausdruck von elektronisch gespeicherten Daten
je Kopie im Format A4                     0,80 EUR
je Kopie im Format A3                     1,00 EUR

3.2 Ausschnitte aus überformatigen Vorlagen
je Kopie im Format A4                     2,70 EUR
je Kopie im Format A3                     2,80 EUR

4 Versandkosten trägt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber.

5 Gestattungsentgelte

5.1 Für das Veröffentlichen von Museumsmaterial in Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Kalendern u. a. werden je Aufnahme folgende Entgelte erhoben:

Auflage    in schwarz/weiß    in Farbe     als Titelbild oder Plakat
bis 1.000 Exemplare    15,30 EUR    30,70 EUR     61,30 EUR
bis 5.000 Exemplare    25,50 EUR    51,10 EUR     102,20 EUR
bis 10.000 Exemplare    35,70 EUR    71,50 EUR     143,10 EUR
bis 50.000 Exemplare    61,30 EUR    122,70 EUR     245,40 EUR
über 50.000 und weitere    81,80 EUR    163,60 EUR     327,20 EUR
begonnene 50.000 Exemplare   

Bei Neuauflagen und Nachdrucken wird jeweils die Hälfte der o. g. Entgelte erhoben. Für Werbezwecke, die nicht vorrangig im Interesse der Städtischen Museen liegen, erhöht sich das Entgelt auf das Drei- bis Zehnfache.

Für die Wiedergabe von Museumsmaterial in Filmen, Fernseh- oder Tonaufzeichnungen wird ein Entgelt je begonnene Wiedergabeminute 25,50 EUR bis 255,60 EUR erhoben.

5.2 Für Filmaufnahmen in den historischen Räumen der Städtischen Museen wird nachfolgendes Entgelt erhoben:
-je angefangene Stunde                     153,30 EUR
-bei Werbefilmen grundsätzlich je angefangene Stunde         766,90 EUR
Für das Fotografieren, Filmen, Malen, Zeichnen von Sammlungsgegenständen in den Städtischen Museen zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken der aktuellen Berichterstattung wird kein Entgelt erhoben.

5.3 Bei Veröffentlichungen, die im Interesse der Hansestadt Rostock liegen oder im wissenschaftlichen Interesse kann von einem Entgelt abgesehen werden.

6 Leihgaben
Leihgaben aus dem Sammlungsbestand der Hansestadt Rostock sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Die Entgelte werden im Rahmen der jeweiligen Leihverträge festgelegt. Ausgenommen von der Entgeltpflicht für Leihgaben sind Museen, die ihrerseits Kulturgut entgeltfrei verleihen. In begründeten Fällen können weitere Ausnahmen von der Entgeltpflicht erteilt werden. Näheres regelt die Leihordnung für die Städtische Sammlung.

7 Nutzung durch Dritte
Für die Nutzung Städtischer Museen durch Dritte wird grundsätzlich ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts wird jeweils gesondert vertraglich geregelt. Begründete Ausnahmen sind zulässig, sofern sie im Interesse der Hansestadt Rostock liegen. Das Nähere regelt die Nutzungsordnung für die Städtischen Museen.

E) Sonderkarten

Die Vergabe von Sonderkarten wird durch die Ordnung über die Ausgabevon Sonderkarten in den Städtischen Museen geregelt.

F) Fälligkeit

Die nach dieser Ordnung zu erhebenden Entgelte für Leistungen werden mit der erbrachten Leistung fällig.