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Entsorgung von Bioabfällen und Grünschnitt ab 6. April wieder wöchentlich

Pressemitteilung vom 26.03.2010

Rund 8.600 Tonnen Bioabfälle und 8.900 Tonnen Grünschnitt aus den Rostocker Haushaltungen wurden im vergangenen Jahr dem Kompostwerk Parkentin zugeführt, informiert das Amt für Umweltschutz. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur getrennten Sammlung von Abfällen und zur Verwertung von organischen Abfällen geleistet. Nachdem in den Wintermonaten die 11.300 Bioabfallbehälter 14-täglich entsorgt wurden, werden sie ab 6. April 2010 bis Ende November gemäß der Abfallsatzung wieder wöchentlich entleert, um die unterschiedlichen Anfallmengen zu berücksichtigen. Die bisherigen Entsorgungstage in der Woche bleiben bestehen.

Besteht die Möglichkeit der Eigenkompostierung auf dem Grundstück, kann nach entsprechender Anzeige bei der Unteren Abfallbehörde die gebührenmäßige Veranlagung ohne Bioabfallbehälter erfolgen. Nach der Abfallsatzung ist innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel zwischen Eigenkompostierung und Nutzung der Biotonne bzw. umgekehrt nur einmal möglich. Für vorübergehende erhöhte Mengen an pflanzlichen Abfällen wie Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Staudenschnitt sowie Wildkräuter kann der kompostierbare 120-Liter Laubsack genutzt werden, der in der Gebührenstelle des Amtes im Gebäude der Stadtentsorgung Rostock GmbH am Petridamm 26/27 erworben werden kann. Für die Abgabe gilt die Regelung: drei gebührenfreie Laubsäcke für Grundstücke mit grundstücksbezogener Biotonne, zehn gebührenfreie Laubsäcke für Grundstücke an Straßen mit einem überdurchschnittlichen Baumbestand unter Berücksichtigung der Verkehrswichtigkeit bei Nutzung der Biotonne. Ein Bedarf an Laubsäcken darüber hinaus ist gebührenpflichtig, ebenso die generelle Mehrabgabe von Laubsäcken bei Grundstücken auf denen Eigenkompostierung vorgenommen wird. Nach Abfallgebührensatzung beträgt die Gebühr 3,13 Euro je Stück. Die Laubsäcke sind am Entleerungstag der Bioabfallbehälter öffentlich bereitzustellen.

Für die Grünschnittentsorgung stehen im Rahmen der Abfallgebühren folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Direktanlieferung auf den vier Recyclinghöfen der Hansestadt Rostock, Abfuhr größerer Mengen über Containerbestellung bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH sowie die Abfuhr kleinerer Strauchschnittmengen über Bündelsammlung am 14. April und 13. Oktober 2010.

Für die Containerabfuhr und Bündelsammlung ist eine Anmeldung beim Kundendienst der Stadtentsorgung Rostock GmbH telefonisch unter 4593-100 oder über die Internetadresse www.stadtentsorgung-rostock.de notwendig. Um eine Handhabung der gebündelten Grünschnittabfuhr zu ermöglichen, dürfen die Bündel 50 Zentimeter im Durchmesser, eine Länge von 1,50 Meter und das Gewicht zehn Kilogramm nicht überschreiten.

Da durch die Hansestadt Rostock für Grünschnitt die genannten Entsorgungsmöglichkeiten angeboten werden, ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach Abfallsatzung verboten. Weitere Fragen zur Bioabfall- und Grünschnittentsorgung werden gern von der Unteren Abfallbehörde, Holger Schmidt, unter der Telefonnummer 381-7314 beantwortet. Aktuelle Informationen können auch auf der Internetseite der Stadtentsorgung Rostock GmbH eingesehen werden.